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Angeklagter fordert lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung

Die Staatsanwältin verlangt die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung für den Angeklagten, um eine vorzeitige Entlassung zu verhindern.

Bald wird das Urteil erwartet. Im Mordprozess hat nun die Staatsanwaltschaft eine hohe Haftstrafe gefordert.
Foto: Sina Schuldt/dpa

Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf eine 17-Jährige im Landkreis Diepholz sowie zwei Mordversuche im September 2023 hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Die Staatsanwältin verlangte auch, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet würde. Dadurch würde eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren Haft erschwert.

Die Anklage lautet, dass der 43-jährige Angeklagte zunächst die Schülerin, die in Barenburg auf Inlineskates unterwegs war, mit einem Messer getötet hat. Drei Tage später soll der Angeklagte in Sulingen (Landkreis Diepholz) eine 30-Jährige mit einem Messer schwer verletzt haben. Kurz darauf soll er mit einem Auto in der Region Hannover gezielt auf eine 18-jährige Joggerin zugefahren sein und sie schwer verletzt haben.

Es sei reiner Zufall, dass die beiden überlebt hätten, sagte die Staatsanwältin. Alle drei Frauen seien Zufallsopfer gewesen, die sich der Angeklagte aus Heimtücke und niederen Beweggründen wahllos ausgesucht habe, sagte die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe bei seinen Taten «massive kriminelle Energie» gezeigt. Das Motiv sei auch am Ende des Prozesses unklar.

“Das Treffen findet am 15. Juli um 10 Uhr im Konferenzraum statt.”

“Ich habe gestern meinen Freund am Flughafen abgeholt. Er ist pünktlich um 15 Uhr gelandet. Wir sind dann zusammen nach Hause gefahren.”

“Die Veranstaltung beginnt um 18:00 Uhr und endet um 21:00 Uhr”, sagte der Organisator. “Bitte seien Sie pünktlich.”

dpa