An Pfingstsamstag 2023 wird ein Mann hinterrücks auf der Straße in Düsseldorf von zwei Männern erschossen. Der Auftraggeber der Tat wurde nun wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslanger Haft verurteilt.
Lebenslange Haft für Mordauftrag im Rockermilieu
Wegen Anstiftung zum Mord hat das Kölner Landgericht einen 27 Jahre alten ehemaligen Rocker der «Hells Angels» zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vater zweier Kinder im Frühjahr 2023 die Ermordung eines anderen ehemaligen Mitglieds der «Hells Angels» gab. Zudem wurde der Mann wegen zwei Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt.
Ausgeführt worden sei der Mord von zwei ebenfalls ehemaligen Rocker der «Hells Angels», die bis heute flüchtig seien, hieß es in der Urteilsbegründung. Am Pfingstsamstag habe das Duo das spätere Opfer sowie dessen Lebensgefährtin vor einem Fitnessstudio im Kölner Stadtteil Mülheim abgepasst, sich kurz freundschaftlich mit dem Paar unterhalten und dem 35-Jährigen dann hinterrücks aus nächster Nähe in Rücken und Kopf geschossen. Der Vorsitzende Richter nannte die Tat eine «öffentlich ausgeführte Hinrichtung».
Das Opfer verstarb noch am Tatort. Die Lebensgefährtin des Opfers, die ebenfalls lebensbedrohlich durch einen Halsschuss verletzt wurde, konnte sich in einen nahegelegenen Biergarten retten. Nach der Erstversorgung durch einen Kellner und einer anschließenden Notoperation im Krankenhaus konnte ihr Leben gerettet werden. In ihrer Zeugenaussage vor Gericht identifizierte die Frau die beiden Flüchtigen als Haupttäter.
Angeklagter bestreitet die Tat
Der wegen Anstiftung zum Mord angeklagte Türke hatte die Tat vehement bestritten. Zwar würdigte das Gericht seine Einlassung als «durchaus authentisch», aber auch «wenig plausibel». So habe der Angeklagte zahlreiche Telefonkontakte zu den beiden Haupttätern im Vorfeld der Tat nur unzureichend erklären können. Als weiteren Beweis für die Anstiftung zum Mord führte das Gericht die Aussage der Freundin eines der Haupttäter ins Feld. Die Frau habe glaubhaft bekundet, dass ihr Freund von einem Auftrag des Angeklagten gesprochen habe, nach dessen Erledigung beide ein «schönes Leben in der Türkei» hätten führen sollen.
Ein Motiv für die Tat konnte das Gericht nicht feststellen. Es habe aber Unstimmigkeiten unter den ehemaligen Rockern über eine mögliche Neugründung einer «Hells Angels»-Gruppierung in Köln gegeben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.