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Ehefrau und Liebhaber wegen tödlichem Giftcocktail verurteilt

Das Landgericht Bielefeld spricht lebenslange Freiheitsstrafen für gemeinschaftlichen Mord aus, da das Paar den Tod des Ehemannes geplant hatte.

Die Angeklagten im Landgericht Bielefeld neben ihren Anwälten Sven Karsten und Jan-Christian Hochmann (hinten).
Foto: Friso Gentsch/dpa

Eine 51-Jährige und ihr damaliger Liebhaber wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt, da sie einen tödlichen Giftcocktail für den Ehemann planten. Das Landgericht Bielefeld bestätigte bei der Urteilsverkündung, dass die beiden den Tod des Ehemannes der Angeklagten beabsichtigten.

Gemäß den Angaben hatte der 46-jährige Angeklagte aus Hamburg das Gift – eine Mischung aus verschreibungspflichtigen Medikamenten – besorgt und es am 30. April 2022 nach Bielefeld zur Angeklagten gebracht. Noch am selben Tag hatte die Angeklagte es ihrem Mann heimlich gegeben: Während er schlief, fügte sie das Gift einem Wasserglas an seinem Bett hinzu, aus dem er später trank. Der Vorsitzende Richter bezeichnete in seiner Urteilsbegründung den Fall als klassischen heimtückischen Mord.

Die Mutter von drei Kindern gab vor Gericht zu, dem 39-Jährigen das Gift gegeben zu haben. Allerdings behauptete sie, dass sie geglaubt habe, die Medikamente seien nur betäubend und nicht tödlich. Die Richter betrachteten dies als Schutzbehauptung.

Videotelefonat als Beweisstück

Ein entscheidendes Beweisstück im Prozess spricht ebenfalls dagegen: Es existiert ein dreizehnminütiges Videotelefonat, das die beiden geführt haben, während der Ehemann im Sterben lag. Die Richter waren davon überzeugt, dass die Angeklagten während des Gesprächs absichtlich vereinbaren wollten, den Rettungsdienst nicht zu früh zu rufen, um eine erfolgreiche Wiederbelebung auszuschließen.

Die beiden Angeklagten begannen im Jahr 2021 eine Beziehung, als das spätere Opfer im Gefängnis war. Nach etwa neun Monaten trennten sie sich wieder. Es folgte jedoch eine Affäre, die von Streitereien und Beziehungspausen geprägt war. Später entschied sich die Angeklagte zunächst für ihren Ehemann, woraufhin der 46-Jährige begann, die gesamte Familie zu terrorisieren. Die Richter schilderten, dass er dabei auch immer wieder den Ehemann mit dem Tode bedroht habe. Das Gericht konnte jedoch nicht klären, wer die treibende Kraft hinter dem Giftmord war.

Geständnis der Witwe

Ursprünglich gab es keine Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt in diesem Fall. Diese ergaben sich erst Anfang 2023. Zu dieser Zeit erschien die Witwe bei der Polizei, um ein Geständnis abzulegen. Daraufhin wurde die Leiche des Mannes erneut untersucht, wobei das Gift als Todesursache festgestellt wurde. Einige Wochen später wurde auch der damalige Liebhaber in Hamburg von der Polizei festgenommen.

Er hatte während des Prozesses nichts gesagt. Seine Anwälte hatten bis zum Schluss darauf gehofft, dass seine Schuld nicht nachgewiesen werden könnte. Das Urteil ist noch nicht gültig.

dpa