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Verurteilung nach Tod bei Studienfahrt: Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Geldstrafen für Lehrerinnen, die sich nicht über Vorerkrankungen der Schüler informiert haben und den Tod eines 13-jährigen Mädchens verhindern hätten können.

Die beiden Angeklagten und die Rechtsanwälte vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal.
Foto: Henning Kaiser/dpa

Nachdem im Juni 2019 eine Schülerin während einer Studienfahrt verstorben ist, hat das Landgericht Mönchengladbach zwei Lehrerinnen aufgrund fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen verurteilt.

Eine Pädagogin im Alter von 60 Jahren wurde laut Angaben des Gerichts mit einer Geldstrafe von 23.400 Euro belegt. Die Mitangeklagte, 34 Jahre alt, erhielt eine Strafe von 7200 Euro. Aufgrund der langen Verfahrensdauer wird ein kleiner Teil der Beträge als vollstreckt angesehen.

Seit Jahren Diabetikerin

Die Lehrerinnen sollen vor der mehrtägigen Fahrt nach London nicht schriftlich nach den Vorerkrankungen der teilnehmenden 60 bis 70 Schüler gefragt haben. Wenn sie das getan hätten, hätten sie gewusst, dass die 13-jährige Emily seit Jahren Diabetikerin war und regelmäßig Insulin spritzen musste. Es wird auch berichtet, dass das Mädchen und ihre Eltern nicht auf die Erkrankung hingewiesen haben.

Laut der Anklage hatte sich der Zustand des Kindes während der Fahrt kontinuierlich verschlechtert, was von mitreisenden Schülern den Lehrerinnen mitgeteilt wurde. Wenn die Pädagoginnen entsprechend informiert gewesen wären, hätten sie anders auf die Beschwerden reagieren und eine frühzeitige Einweisung in ein Krankenhaus veranlassen müssen. Laut Gutachten hätte dies höchstwahrscheinlich den Tod der Schülerin verhindert.

Zugabe von Insulin vernachlässigt

Am Tag der Abreise kam das Mädchen in ein Krankenhaus, wo es einen Tag später aufgrund von Insulinmangel verstarb. Gemäß der Anklage soll die 13-Jährige während der Fahrt die Blutzuckermessungen und die Gabe von Insulin vernachlässigt haben.

Dem Prozess war ein langwieriges, rechtliches Hin und Her vorausgegangen. Das Landgericht Mönchengladbach hatte die Klage zuerst abgewiesen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf traf im Juni 2023 eine andere Entscheidung. Eine andere Kammer des Landgerichts übernahm den Fall.

dpa