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Prozess um Tod und Zerstückelung: Hauptangeklagter gesteht Teile der Tat

Der Hauptangeklagte räumt die Zerstückelung der Leiche ein, während der Mitangeklagte dies klar zurückweist. Der Fall schockiert das Gericht.

Einer der beiden Angeklagten vor Prozessbeginn im Landgericht Stralsund.
Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Im Prozess um den Tod eines 38-Jährigen und die anschließende Zerstückelung seiner Leiche hat der Hauptangeklagte Teile der Tat eingeräumt. «Ich glaube, wir haben mit den Armen angefangen, kann sein, dass wir danach die Beine abgenommen haben», schilderte der 28-Jährige beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Stralsund die Geschehnisse von Ende Oktober 2023.

Mit dem Opfer hatte er am Abend zuvor Alkohol getrunken. Nach einer Auseinandersetzung und einem Sturz sei dieser in der Nacht gestorben. Die Leiche habe er gemeinsam mit einem auch angeklagten Freund zerteilt. Das wies der ebenfalls 28-Jährige am Montag aber klar zurück: «Ich habe keinen Menschen zersägt. Nein, zu 100 Prozent nicht.»

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Hauptangeklagten der gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge. Das Gericht deutete an, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassen in Frage kommen könnte. Dem Mitangeklagten werden unter anderem Störung der Totenruhe sowie versuchte Strafvereitelung vorgeworfen. Die beiden Angeklagten erzählten aus ihrer Sicht, was am 20. und 21. Oktober des vergangenen Jahres passiert ist. Die Leiche wurde mit einer Säge, Messern und einer Machete in einer Badewanne zerlegt.

Dem Hauptangeklagten drohen zwischen 3 und 15 Jahren Haft

Laut Anklage wurden die Geschlechtsteile in den Kühlschrank gelegt. Der Hauptangeklagte sagte, sie hätten stark gerochen. Kleinere Leichenteile wurden die Toilette heruntergespült. Fotos von dem abgetrennten Kopf und der Hand wurden vom Hauptangeklagten gemacht. Ein Gerichtssprecher betonte, dass der Fall verstörend und bizarr sei und die Abgründe menschlichen Verhaltens zeige.

Der zweite Angeklagte, der nur wenige Stunden vor dem Vorfall aus dem Gefängnis entlassen wurde, betonte, sein Freund habe ihm zunächst gesagt, dass er jemanden tot gemacht habe. Das habe er nicht glauben wollen, bis er in der Wohnung des Freundes unter einem Berg von Wäsche die Leiche im Kasten unter der Couch gesehen habe. «Das war ein ganz schlimmer Film, die komplette Katastrophe.»

Der Hauptangeklagte hat ihn später mit einer Waffe bedroht und gezwungen, einen Bekannten anzurufen, um Hilfe bei der Beseitigung der Leichenteile zu erhalten. Der Bekannte lehnte jedoch ab und alarmierte stattdessen die Polizei. Laut Staatsanwaltschaft drohen dem Hauptangeklagten im Falle einer Verurteilung zwischen 3 und 15 Jahren Haft und dem Mitangeklagten maximal 5 Jahre. Beide befinden sich in Untersuchungshaft. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gelten beide als unschuldig. Der Prozess wird am 10. April fortgesetzt.

„Der Zug nach Berlin fährt um 15:30 Uhr ab,“ sagte der Schaffner.

dpa