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Leih-E-Tretroller aus Gelsenkirchen verbannt

Zwei Verleiher der umstrittenen Elektro-Tretroller wollten Auflagen nicht erfüllen. Der Streit ging vor Gericht, Gelsenkirchens Verwaltung bekam recht – und hat nun Anfragen aus anderen Städten.

E-Tretroller stehen am Straßenrand.
Foto: Federico Gambarini/dpa

Die vielerorts umstrittenen E-Tretroller zum Ausleihen müssen in Gelsenkirchen schon bis zu diesem Wochenende aus der Stadt verschwinden. In einem Streit zwischen der Ruhrgebietsstadt und den beiden Verleihern Bolt und Tier entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, die zwei Unternehmen müssten die städtische Verfügung befolgen, «die E-Scooter bis zum 20. April 2024 aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen». 

Die Stadt hatte von den Verleihfirmen zuvor verlangt, dass sie die Identität ihrer Nutzer feststellen müssen. «Die E-Roller werden leider hauptsächlich missbräuchlich genutzt, auch in Fußgängerzonen, auf Gehwegen und es hat viele schwere Unfälle gegeben», sagte Stadt-Sprecher Martin Schulmann der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. Die Nutzer seien aber bislang nicht zu ermitteln. Zuvor hatten der WDR und weitere Medien berichtet.

Verantwortliche oft nicht zu identifizieren

Bislang genügt die Angabe des Namens, um sich bei den beiden Verleihern einen E-Tretroller auszuleihen. Allerdings könnten auch Fantasienamen in der Verleih-App hinterlegt werden, wodurch die tatsächlichen Kunden nicht identifizierbar seien, erklärte Schulmann. Deshalb hat die Stadt gefordert, dass Nutzer sich bei der Anmeldung einmalig mit einem Personalausweis oder Führerschein bei den Verleihfirmen registrieren lassen, um sie im Bedarfsfall identifizieren zu können. Bolt und Tier haben sich gegen die entsprechende Ordnungsverfügung gewehrt, sind jedoch in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) gescheitert.

Leih-E-Scooter gelten vielerorts als Risiko

In vielen deutschen Städten werden E-Tretroller als großes Ärgernis und Sicherheitsrisiko angesehen, da sie – wenn sie achtlos abgestellt oder auf den Boden geworfen werden – zu Hindernissen werden und durch manchmal rücksichtslose Nutzung Unfälle verursachen.

In Gelsenkirchen gab es laut Schulmann bereits schwerwiegende Unfälle. „Ein zweijähriges Mädchen wurde angefahren und erlitt schwere Kopfverletzungen, die E-Scooter-Fahrerin ist geflohen. Ein E-Biker wurde tödlich verletzt, als er in der Dunkelheit gegen einen E-Scooter fuhr, der mitten auf dem Weg lag. Auch aus anderen Städten werden immer wieder Unfälle gemeldet. Wir haben bereits viele Anfragen aus anderen Kommunen erhalten“, berichtete Martin Schulmann.

Was sagt das Verwaltungsgericht?

Laut VG «ist nicht erkennbar, dass die Entscheidung der Stadt, die Erteilung der Erlaubnisse von einer Identitätsprüfung der Nutzer abhängig zu machen, offensichtlich ermessensfehlerhaft ist.» Das öffentliche Interesse an einer «sofortigen Erfüllung dieser aller Voraussicht nach rechtmäßig ausgesprochenen Verpflichtung» seitens der Stadt überwiege. 

Weiter hieß es: «Das der Sache nach auf den vorläufigen Weiterbetrieb des E-Scooter-Verleihs gerichtete Begehren der Unternehmen auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen blieb ohne Erfolg.» Gegen die Entscheidung vom vergangenen Montag könne Beschwerde erhoben werden, über die das Oberverwaltungsgericht für NRW entscheide.

Insgesamt 350 E-Tretroller

Schulmann sagte, er habe aktuell – also schon vor der Frist am Samstag – keinen einzigen Leih-E-Scooter mehr in der Stadt gesehen. Es gehe um insgesamt 350 E-Tretroller. In der Stadt seien außer den beiden Verleihern keine weiteren Anbieter tätig. Es gebe bereits viele Kommunen, die wissen wollten, «wie wir das denn genau gemacht haben». 

Die Stadt Gelsenkirchen sei die erste deutsche Großstadt, die die E-Scooter auf diesem Wege aus der Stadt entferne. «Wir sind Vorreiter.» Bei einer angemessen und sicheren Nutzung gemäß der Verkehrsregeln könnten E-Scooter durchaus sinnvoll und eine umweltfreundliche Alternative sein, ergänzte der Stadt-Sprecher. 

Die Plattform Shared Mobility (PSM), der nach eigenen Angaben «als Verband führender Anbieter geteilter Mobilität» deren Interessen in Politik und Öffentlichkeit vertritt, äußerte sich auf dpa-Anfrage zunächst nicht. Laut PSM-Website gehört Bolt zu den Mitgliedern. 

dpa