Er soll während der Fahrt aus seiner Lkw-Kabine heraus immer wieder Autos mit Steinen beworfen haben und den Tod der anderen Fahrer in Kauf genommen haben. Vor Gericht gibt der Angeklagte alles zu.
Lkw-Fahrer gibt Steinwürfe auf entgegenkommende Autos zu

Der angeklagte Lastwagenfahrer erklärt dem Richter, dass er einfach gelangweilt gewesen sei. Daher habe er Steine auf Autos geworfen, die mit bis zu 120 Kilometern pro Stunde fuhren. Der 49-Jährige muss sich vor dem Augsburger Landgericht wegen zehnfachen Mordversuchs verantworten.
Über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg soll der Mann während der Fahrt aus seinem Lastwagen heraus faustgroße Steine, die bis zu 100 Gramm schwer sind, auf entgegenkommende Autos geworfen haben. In mehreren Fällen wurden die Windschutzscheiben zerstört und in einem Fall sogar durchbrochen. Drei Frauen und ein Mann wurden verletzt.
Gemäß der Anklage ereigneten sich die Vorfälle zwischen Juni 2022 und Februar 2023 auf den autobahnähnlichen Bundesstraßen 2 und 17 im Norden von Augsburg. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass der Angeklagte zumindest in einigen Fällen in Kauf nahm, dass andere Fahrer und Fahrerinnen möglicherweise durch den Stein getötet oder so erschreckt werden, dass es zu tödlichen Unfällen kommt.
Die Polizeiinspektion Gersthofen überwachte damals gemeinsam mit der Augsburger Kripo und mit Unterstützung des Bayerischen Landeskriminalamtes intensiv die Strecken, um den Steinewerfer zu ergreifen. Der 49-Jährige, der Material für ein Bauunternehmen transportierte, setzte seine Tätigkeit trotz der bereits durch die Medien bekannt gewordenen Fälle fort. Der Rumäne erklärte, dass er kaum Deutsch spreche und daher die Berichte nicht wahrgenommen habe.
Gespräche über Haftstrafe
Ursprünglich wurde der Fahrer wegen 51 Steinwürfen angeklagt. Während die Strafkammer die Anklage überprüfte, fanden bereits Gespräche zwischen den Richtern, dem Staatsanwalt und dem Verteidiger statt. Zu dieser Zeit machte der Staatsanwalt deutlich, dass er eine Haftstrafe von mindestens neun Jahren für angemessen hielt. Allerdings wäre bei einem Geständnis auch eine Gefängnisstrafe von unter sechs Jahren denkbar.
Schließlich wurden die meisten Fälle bereits vor dem Prozess eingestellt, zwölf blieben übrig – in zehn davon steht der Vorwurf des versuchten Mordes im Raum. Es handelt sich um die Fälle, in denen die entgegenkommenden Pkw etwa mit einer Geschwindigkeit von 120 besonders schnell waren. Weitere Vorfälle ereigneten sich in Bereichen, in denen auf den Bundesstraßen nur 60 oder 80 km/h erlaubt sind.
Bereits wenige Wochen vor dem Prozess hatte der Berufsfahrer dann die zwölf Würfe schriftlich eingeräumt, am Donnerstag las sein Verteidiger diese Erklärung nochmals vor. Demnach sei der Beschuldigte mit der «Einsamkeit des Fernfahrers» nicht zurechtgekommen. Denn der Mann sei teils 500 Kilometer am Tag mit seinem Transporter unterwegs gewesen, bis zu zwölf Stunden am Stück. Eine Rechtfertigung oder Entschuldigung solle das aber nicht sein.
Angeklagter bleibt wortkarg
Anschließend beantwortete der Angeklagte noch Fragen des Gerichts, blieb aber wortkarg. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er tatsächlich Scheiben zerstört und Menschen verletzt habe, meinte der Mann. Sonst hätte er aufgehört. Auch seine Motivation konnte der 49-Jährige nicht richtig erklären. Er sprach davon, dass er seinen Ärger loswerden wollte. «Es war eine Erleichterung», sagte er zu den Würfen.
Auch unklar bleibt, wie gezielt der Fahrer die Opfer anvisiert hat. Es gab auch unterschiedliche Angaben zur Größe der Steine. Der Angeklagte behauptete, es seien nur nussgroße Kieselsteine gewesen. Um diese Fragen zu klären, plant die Strafkammer fünf weitere Verhandlungstage. Das Urteil könnte Anfang Februar fallen.








