Sie sollen in der Corona-Zeit massenhaft Masken ohne richtige Kennzeichnung verkauft haben, die zudem nicht den Standards enstprachen. Dafür sind nun zwei Männer und eine Frau angeklagt worden.
Mangelhafte Masken im Wert von 20 Millionen Euro verkauft

Zwei Männer und eine Frau müssen sich bald vor Gericht verantworten, weil sie im ersten Jahr der Corona-Pandemie Schutzmasken im Wert von rund 20 Millionen Euro an gutgläubige Dritte verkauft haben sollen. Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen eine 55-jährige Frau aus Dresden, einen 55-jährigen Mann aus Brandenburg und einen 35-jährigen Mann aus Kiel Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 116 Fällen erhoben.
Sie haben zwischen März 2020 und Dezember 2022 große Mengen an Schutzausrüstung und Medizinprodukten wie Masken, Schutzanzüge und Brillen aus Vietnam und der Türkei importiert. Sie waren sich dabei bewusst, dass die Waren nicht den EU-Verordnungen entsprachen, da sie keine oder nur fehlerhafte CE-Kennzeichnungen hatten. Sachverständige, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten Masken untersucht haben, kamen einstimmig zu dem Ergebnis, dass die Produkte die erforderliche Filterleistung nicht erbringen.
Dem Trio wird von der Staatsanwaltschaft auch vorgeworfen, in einer Zeitung Werbung für ihre Produkte gemacht zu haben. Dabei wurde widerrechtlich der Eindruck erweckt, dass die Masken bakterielle und virale Erreger wie das Coronavirus unschädlich machen können. Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet.








