Die aufsehenerregende Trennung von Rapper Bushido und seinem Ex-Manager beschäftigt seit Jahren die Justiz. Nach fast dreieinhalb Jahren Verhandlung steht der Strafprozess vor dem Ende.
Mehr als vier Jahre Haft für Bushidos Ex-Manager gefordert

Im Strafverfahren gegen den ehemaligen Manager von Rapper Bushido bestätigt die Berliner Staatsanwaltschaft die Hauptvorwürfe gegen den Angeklagten nach langem Prozess. Vor dem Landgericht Berlin beantragte Oberstaatsanwältin Petra Leister eine Gesamtstrafe von vier Jahren und vier Monaten Haft für Arafat A.-Ch., der als ein Chef eines Berliner Clans gilt.
Die Staatsanwältin forderte, dass der 47-Jährige unter anderem wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährlicher Körperverletzung und schwerer Untreue verurteilt wird. Dies geschah am 112. Verhandlungstag nach fast dreieinhalb Jahren.
Drei Brüder von Bushidos Ex-Partner, im Alter von 42, 46 und 53 Jahren, sind ebenfalls angeklagt. Es wird beantragt, dass sie Gesamtstrafen von sieben Monaten auf Bewährung bis zwei Jahren und einem Monat Haft erhalten. Der Vorfall am 18. Januar 2018, bei dem Bushido gegen seinen Willen festgehalten worden sein soll, steht im Mittelpunkt der Anklage. Dabei wurde er angeblich auch mit einer Wasserflasche attackiert und ein Stuhl wurde nach ihm geworfen.
Urteil möglicherweise am 26. Januar
Die Beschuldigten haben vor Gericht keine Stellung zu den Vorwürfen genommen. Alle befinden sich auf freiem Fuß. Der Prozess wird am 26. Januar (9.30 Uhr) mit den Schlussplädoyers der Verteidigung fortgesetzt. Das Gericht beabsichtigt, an diesem Tag auch sein Urteil zu verkünden. Falls dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, ist der 5. Februar als Ersatztermin vorgesehen.
Es wird behauptet, dass die mutmaßlichen Taten nach der Auflösung der Beziehungen zwischen Bushido und seinem Manager im Jahr 2017 stattgefunden haben sollen. Sein ehemaliger Geschäftspartner soll die Trennung nicht akzeptiert und vom Musiker eine Zahlung in Millionenhöhe sowie eine Beteiligung an seinen Geschäften für 15 Jahre gefordert haben.
Bushido (45), mit seinem bürgerlichen Namen Anis Mohamed Ferchichi, ist sowohl Zeuge als auch Nebenkläger in dem Strafverfahren. Die meisten Vorwürfe beruhen auf seinen Aussagen. Insgesamt wurden über 60 Zeugen in dem Verfahren angehört, darunter auch prominente Rapper.
Vorwürfe basieren größtenteils auf Bushidos Aussagen
Das Gericht müsse entscheiden, was in dieser Beziehung freiwillig erfolgt sei – und was nicht, erklärte die Staatsanwältin. Letztlich gehe es um die Frage, «Wem glauben wir?» In ihrem etwa dreistündigen Plädoyer rekapitulierte die Staatsanwältin die umfangreiche Aussage des Musikers. Dieser habe lange gezögert, gegen seinen früheren Partner auszusagen.
Letztendlich wird behauptet, dass Bushidos Ehefrau Anna-Maria Ferchichi einen maßgeblichen Beitrag dazu geleistet hat, dass er sich gegen seinen Geschäftspartner wandte. Vor Gericht gab sie unter anderem an, dass Arafat A.-Ch. ihr Leben bestimmt habe.
Bushido schilderte an 25 Tagen im Prozess – teils unter Tränen – seine Sicht der Dinge. Das, was als «Super-Freundschaft» verkauft worden sei, sei eine «Zwangsehe» gewesen, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Nach dem Vorfall, der im Zentrum des Prozesses stand, sei Bushido traumatisiert gewesen und habe sich in psychologische Behandlung begeben.
Ernüchternde Zwischenbilanz des Gerichts
Im Anfang Juni 2022 hat das Landgericht Berlin eine enttäuschende Zwischenbilanz gezogen: Die vorläufige Einschätzung war damals, dass sich die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und der versuchten schweren räuberischen Erpressung nicht bestätigt haben. Eine heimlich aufgenommene Audiodatei, die Anfang 2022 aufgetaucht ist und deren Echtheit trotz eines umstrittenen Gutachtens unklar blieb, hat zuletzt für Verzögerungen in dem Prozess gesorgt.
Wenn A.-Ch. im Prozess nur zu einer Geldstrafe verurteilt wird, hat die Staatsanwältin einen Tagessatz von 2500 Euro geschätzt. Obwohl der 47-Jährige versucht hat, sein Vermögen vor der Staatsanwaltschaft zu verbergen, ist Leister überzeugt, dass er vermögend ist, basierend auf Recherchen und Zeugenaussagen.
Weitere Prozesse in Berlin und Brandenburg
Auch in den langjährigen Zivilprozessen zwischen den ehemaligen Weggefährten geht es um Millionenzahlungen, die die Gerichte in Berlin und Brandenburg beschäftigen. Das Berliner Kammergericht muss sich mit einem Urteil des Landgerichts befassen, das besagt, dass A.-Ch. knapp 1,8 Millionen Euro plus Zinsen an Bushido zurückzahlen soll. Der Grund dafür ist, dass es nach Ansicht der Richter keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben hat.
Der Rapper hätte daher seinem ehemaligen Geschäftspartner die Summe nicht bezahlen müssen. Vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg (Havel) streiten die beiden nach ihrer Trennung um Ausgleichszahlungen für Häuser, die sie gemeinsam in Rüdersdorf erworben hatten.







