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Mehr Fälle von Kindesmissbrauch – Aufhellung des Dunkelfelds

Im vergangenen Jahr sind mehr Fälle von sexuellem Missbrauch aufgedeckt worden, bei denen Kinder oder Jugendliche Opfer waren. Schlimm ist für die Betroffenen auch, wenn es Aufnahmen davon gibt.

Der Polizei wurden im vergangenen Jahr mehr Fälle bekannt, in denen Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht wurden. (Symbolbild)
Foto: Jan Woitas/dpa

Die Anzahl der gemeldeten Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist im letzten Jahr gestiegen. Laut Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2023 ist dies jedoch kein Grund zur Besorgnis, da die Polizei von einer hohen Dunkelziffer bei dieser Art von Verbrechen ausgeht.

Laut Polizei wurden im letzten Jahr 16.375 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern gemeldet – ein Anstieg um 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ebenso wurden 1.200 Fälle von sexuellem Missbrauch an Jugendlichen bekannt. Die Anzahl der Fälle, die sich mit der Darstellung von sexuellem Missbrauch von Kindern beschäftigten, stieg – hauptsächlich aufgrund von Hinweisen aus dem Ausland – um 7,4 Prozent auf etwa 45.000 Fälle.

Viele Fälle tauchen nicht in der Statistik auf

In dem Lagebild verweist das Bundeskriminalamt (BKA) darauf, dass die Zahl der aufgedeckten Fälle von Kindesmissbrauch stark mit der polizeilichen Kontrolltätigkeit und dem Anzeigeverhalten zusammenhänge. «Insofern dürfte es auch aufgrund intensivierter polizeilicher Tätigkeiten im Deliktsbereich in den letzten Jahren zu einer Aufhellung des Dunkelfelds gekommen sein», heißt es in dem Bundeslagebild weiter. 

Das BKA betont auch, dass die vielen Fälle, in denen nach Hinweisen vor allem aus den USA kein potenzieller Tatort in Deutschland identifiziert werden kann, nicht in die Statistik einfließen. Der Grund dafür, dass entsprechende Ermittlungen teilweise erfolglos sind, liegt an der in Deutschland ausgesetzten Mindestspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten – insbesondere IP-Adressen.

Im Internet werden Bilder und Videos von sexuell missbrauchten Kindern und Jugendlichen tausendfach geteilt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und das BKA befürworten seit geraumer Zeit eine neue rechtskonforme Regelung für die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation. Sie bemängeln, dass einige Anbieter keine Daten mehr speichern, was dazu führt, dass keinerlei Informationen mehr verfügbar sind, auf die für Ermittlungen zurückgegriffen werden kann.

Im April haben Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sich auf das Quick-Freeze-Verfahren geeinigt. Bei diesem Verfahren werden Daten nur gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine schwerwiegende Straftat besteht. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu diesem Vorhaben läuft noch. Aufgrund rechtlicher Unsicherheiten wurde die alte Regelung zur Speicherung seit 2017 nicht mehr angewendet.

dpa