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Verurteilung der Cyber-Betrügerbande um den «Wolf von Sofia» in München

Internationale Bande von Cyber-Betrügern verurteilt zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und sieben Jahren für Betrug in Höhe von 8 Millionen Euro.

Drei Angeklagte wurden wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt.
Foto: Monika Skolimowska/dpa

Das Landgericht München I hat drei Mitglieder einer internationalen Bande von Cyber-Betrügern um den sogenannten Wolf von Sofia zu Freiheitsstrafen zwischen knapp zwei und sieben Jahren verurteilt.

Die Männer haben sich zusammen mit anderen Bandenmitgliedern an Privatanleger in ganz Europa gewandt und über Callcenter in Bulgarien, Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Georgien Menschen gezielt angeworben.

Die Kunden glaubten, sie könnten dort ein Depot eröffnen und anschließend über die Plattform handeln. Die Software stellte echte Handelskurse auf die Plattform ein und täuschte den Kunden sowohl Gewinne als auch teilweise den Totalverlust ihrer Investitionen vor.

Schaden von rund acht Millionen Euro

Tatsächlich gab es die angeblichen Finanzprodukte aber überhaupt nicht. Statt das Geld der Menschen zu investieren, nahm es die Bande laut Anklage an sich und wusch es über ein zuvor installiertes Geldwäschesystem rein. Aus dem gesamten Komplex, der auch unter dem Namen «Wolf of Sofia» bekannt wurde, entstand nach Gerichtsangaben ein Schaden von rund acht Millionen Euro.

Bei den Zeugenaussagen zeigten sich «erschütternde Schicksale», wie die Vorsitzende Richterin sagte. So habe ein Handwerker seine gesamte Altersvorsorge in die real nicht existierende Plattform eingezahlt.

Die Wirtschaftsstrafkammer verurteilte die drei Angeklagten des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs schuldig. Zwei erhielten Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und acht Monaten, der Dritte, einer der Rädelsführer der Bande, wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einziehung von rund 666.000 Euro an.

Die Angeklagten stammten aus den Philippinen, den Niederlanden, Zypern und Bulgarien und hatten alle vor Gericht umfassende Geständnisse abgelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da bisher nur einer der Angeklagten angekündigt hat, auf Rechtsmittel zu verzichten. Die anderen beiden sowie die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg als Anklagebehörde haben eine Woche Zeit, um Revision gegen das Urteil einzulegen.

dpa