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Missbrauchs-Prozess: Über sieben Jahre Haft für Ex-Trainer

153 Vergewaltigungen, 488 sexuelle Übergriffe: Weil er sich jahrelang an jungen Fußballern vergangen hat, muss ein Ex-Trainer siebeneinhalb Jahre in Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine härtere Strafe gefordert.

Der angeklagte Ex-Fußballtrainer im Gerichtssaal des Landgerichts mit seinem Rechtsanwalt Peter Guttmann.
Foto: Britta Schultejans/dpa

«Ein Wahnsinn, wenn man sich das vorstellt», sagt der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger. Und die Dimension der Tat schockierte selbst hartgesottene Ermittler: Wegen Hunderter sexueller Übergriffe und 153 Vergewaltigungen verurteilt das Landgericht München I einen ehemaligen Fußballtrainer zu siebeneinhalb Jahren Haft.

Das Gericht entschied sich entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, keine nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen den 47-Jährigen zu verhängen. Er hatte zugegeben, sich über Jahre hinweg an jungen Fußballern aus seinem Verein vergangen zu haben.

Den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener sah das Gericht – ebenfalls anders als die Staatsanwaltschaft – nicht, weil die Opfer dem Angeklagten nicht «zur Überwachung in der Lebensführung» anvertraut gewesen seien, wie Richter Kirchinger sagt.

«Absolute Grenzfälle»

Die Staatsanwaltschaft, die acht Jahre Haft gefordert hatte, hatte mehr als 800 Missbrauchsfälle und sexuelle Übergriffe angeklagt, das Gericht wertet die Taten aber als sexuelle Übergriffe, nicht als Missbrauch Schutzbefohlener, in 488 Fällen. Kirchinger spricht aber «von absoluten Grenzfällen» bei den Taten, die sich beispielsweise im Trainingslager abgespielt hätten, weit entfernt von den Eltern der Jugendlichen.

Der ehemalige Cheftrainer und sportliche Leiter eines Vereins im Landkreis München gab vor Gericht zu, sich bei vermeintlichen physiotherapeutischen Behandlungen an den Teenagern vergangen und sie in zahlreichen Fällen auch vergewaltigt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft folgte er dabei einem immer gleichen Muster, indem er auf einer Massageliege in der Kabine des Fußballvereins, beim Trainingslager oder auch in seinem Haus sexuelle Handlungen an den jungen Fußballern vornahm und angab, dass dies angeblich der Durchblutung der Muskulatur diene.

Das Eingeständnis war Teil eines sogenannten Deals zwischen allen Beteiligten des Verfahrens, die sich auf einen Strafrahmen von höchstens acht Jahren geeinigt hatten, wenn der Angeklagte die Taten zugibt.

Der Angeklagte habe das Vertrauen, das die jungen Fußballer ihm entgegenbrachten, und seine Stellung in dem Verein missbraucht, sei «methodisch und planvoll und perfide» vorgegangen, habe ein «perfides System» geschaffen. «Er hat sich Opfer herangezüchtet zum Missbrauch», sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.

Staatsanwältin forderte Sicherungsverwahrung

Er sei «ein gefährlicher Serientäter» – so begründete sie ihre Forderung nach anschließender Sicherungsverwahrung. Er erinnere sie «an einen Sektenführer». Er sei ein «klassischer, begabter und machthungriger Menschenfänger». Es bestehe – da stützte sie sich auf die Einschätzung einer Gutachterin – möglicherweise auch die Gefahr, dass seine eigenen Söhne eines Tages seine Opfer werden.

Die Verteidigung wies diese Annahme entschieden zurück. Richter Kirchinger sagte zwar: «Wir sehen die Gefährlichkeit des Angeklagten nach wie vor als gegeben.» Er betonte aber: «Wir sehen diese Hürde noch nicht erreicht.» Das Gericht ist der Überzeugung, dass die Haftstrafe dazu beitragen kann, dass der Mann danach nicht mehr gefährlich ist.

Der frühere Trainer selbst entschuldigte sich in seinem letzten Wort bei seinen ehemaligen Spielern. «Es tut mir sehr leid», sagte er. «Ich will die ganze Geschichte auf jeden Fall aufarbeiten im Rahmen von einer Therapie.» Seine Verteidiger hatten sich für eine Haftstrafe von sieben Jahren ausgesprochen und gegen die Sicherungsverwahrung. «Ich hätte gerne eine Zukunft und eine Perspektive, dass ich mit meiner Familie leben kann», sagte der Angeklagte. «Ich möchte einfach für sie da sein.»

Am Mittwoch wurde ein 27-jähriger Fußballtrainer am Landgericht Potsdam zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt, weil er einige Jungen zu sexuellen Handlungen gezwungen hatte, während er in einer Gemeinde in Brandenburg als Trainer tätig war.

dpa