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Mörder auf der Flucht – von Ausgang nicht zurückgekehrt

Der Mann sitzt seit Jahren wegen zweifachen Mordes ein. Mehrfach hat er das Gefängnis verlassen dürfen. Nun aber setzt er sich ab.

Ein Doppelmörder hätte eigentlich längst von seinem Ausgang in die Haftanstalt Tegel zurückkehren müssen.
Foto: Paul Zinken/dpa

Ein Doppelmörder in Berlin hat seinen ersten unbeaufsichtigten Ausgang genutzt, um zu fliehen. Seit dem späten Donnerstagnachmittag wird nach dem 50-Jährigen gesucht, wie die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage mitteilte. Der Straftäter hätte eigentlich bis 17.00 Uhr von seinem genehmigten Ausgang in die Haftanstalt Tegel zurückkehren sollen.

Laut Justizverwaltung ist der Mann seit 27 Jahren im Gefängnis. Im Jahr 1995 wurde er wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein Justizsprecher gab keine weiteren Details bekannt.

Justizverwaltung: Keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr

Laut seinen Angaben erhielt der Straftäter seit dem Jahr 2005 regelmäßig Ausgänge. Die Strafvollzugsbehörden seien verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, solche Lockerungen zu gewähren, um die Betroffenen auf ein geordnetes Leben in Freiheit vorzubereiten, hieß es. Es gab bisher keine Beanstandungen.

Bevor der Mann nun unbegleitet die Haft verlassen durfte, gab es laut Justizverwaltung ein «umfassendes Prüfverfahren». Dazu habe ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen gehört. Nach dessen Einschätzung sei die Lockerung zu verantworten gewesen. «Es gab keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen», hieß es von der Justizverwaltung.

Im Februar des letzten Jahres nutzte ein verurteilter Vergewaltiger einen begleiteten Ausgang in Berlin, um zu fliehen. Der 54-Jährige war in der Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel untergebracht. Nach etwa drei Tagen wurde der Straftäter in Schleswig-Holstein festgenommen.

dpa