Josef Fritzl wird nicht vorzeitig entlassen, aber unter Auflagen in den Normalvollzug verlegt. Anwältin spricht von Teilerfolg.
«Monster von Amstetten» bleibt in Haft, Gericht entscheidet gegen vorzeitige Entlassung
Der als «Monster von Amstetten» bekannt gewordene Josef Fritzl bleibt in Haft. Ein Senat aus drei Richtern am Landgericht Krems in Österreich entschied am Donnerstag, dass der heute 88-Jährige aus präventiven Gründen nicht vorzeitig entlassen wird, wie ein Sprecher des Gerichts sagte. Allerdings soll der Häftling vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug unter Auflagen verlegt werden. Dieser Beschluss ist laut Gerichtssprecher noch nicht rechtskräftig. Fritzls Anwältin Astrid Wagner sprach in einer ersten Reaktion von einem «großen Teilerfolg», ihr Mandant sei «sehr gerührt».
Fritzl erhielt im März 2009 eine lebenslange Haftstrafe. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Inzest – er wurde in allen Anklagepunkten für schuldig befunden. Seitdem verbüßt der gelernte Elektrotechniker seine Haftstrafe in der Haftanstalt Stein bei Krems im Maßnahmenvollzug und musste sich dort einer Therapie unterziehen. Gemäß dem Gerichtssprecher muss Fritzl gemäß den neuen Auflagen auch im regulären Vollzug alle drei Monate eine therapeutische Behandlung nachweisen.
Tochter in schalldichten Keller gesperrt
In Amstetten, einer österreichischen Kleinstadt, hatte Fritzl im Jahr 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses eingesperrt. Über die folgenden 24 Jahre hinweg vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines der Kinder verstarb bald darauf. Die Ehefrau, die mit dem Rest der Familie im ersten Stock des Hauses lebte, hatte nach Angaben der Behörden nichts von all dem mitbekommen. Der Fall wurde im Jahr 2008 aufgedeckt und sorgte weltweit für Schlagzeilen. Fritzl hat im Gefängnis einen neuen Nachnamen angenommen.
Der Grund für die Anhörung von Fritzl war ein neues Gutachten von Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner, das seine Ungefährlichkeit bestätigte. Gemäß seiner Anwältin leidet der Gefangene an Demenz. Fritzl hat bereits 15 Jahre im Gefängnis verbracht, was eine notwendige Voraussetzung für eine mögliche vorzeitige Entlassung ist. In Justizkreisen wurde zuvor berichtet, dass in Österreich im Durchschnitt eine Person, die zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, etwa 22 Jahre im Gefängnis sitzt.
Zum Ablauf der etwa 30-minütigen Anhörung sagte Wagner, dass ihr Mandant erzählt habe, «wie er bereut, was er getan hat. Also er war eigentlich den Tränen nahe.» Die Anwältin will weiter um die vorzeitige Entlassung ihres Mandanten kämpfen, wie sie ankündigte.
Am 26. April 2008 wurde das Verbrechen entdeckt, als eine 19-jährige Tochter aus dem Keller schwer erkrankte und von Fritzl in eine Klinik gebracht wurde. Ein Arzt wurde skeptisch und informierte die Polizei über den entscheidenden Hinweis.
Gutachterin: «Er wollte Macht über eine Frau»
Der handwerklich begabte Mann hatte den Keller seines Hauses in Amstetten zu einem 60 Quadratmeter großen Gefängnis umgebaut. Insgesamt acht zum Teil 500 Kilogramm schwere Türen mit Fernbedienung sicherten den Bereich. «Er wollte Macht über eine Frau und ihre allzeitige Verfügbarkeit», sagte Kastner, die für den Prozess ein Gutachten anfertigte, 2023 in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur.