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Tödliche Kuh-Attacke: Schadenersatzforderungen der Hinterbliebenen abgewiesen

Das OLG Innsbruck entscheidet, dass Weide- und Almflächen nicht abgezäunt werden müssen und es einen Ausweichweg gab. Das Urteil hat keine generelle Bedeutung für Landwirte und Wanderer.

Ein Schild warnt vor dem Betreten einer Kuhweide (Symbolbild).
Foto: Sabine Dobel/dpa

Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hat die Schadenersatzforderungen der Hinterbliebenen im Rechtsstreit um eine tödliche Kuh-Attacke in Österreich nun rechtskräftig abgelehnt. Die Anwälte des Beklagten und ein Gerichtssprecher teilten mit, dass der Almwirt nicht die 80.000 Euro plus Zinsen zahlen muss, die von der Erstinstanz verhängt wurden, an den Ehemann, die Tochter und die Enkelin der Verstorbenen.

Das Oberlandesgericht (OLG) bestätigte in seiner Entscheidung, dass es nicht zwingend erforderlich ist, Weide- und Almflächen einzuzäunen, solange es in der Vergangenheit keine Vorfälle mit den Tieren gegeben hat. Darüber hinaus gab es in diesem konkreten Fall bereits einen alternativen Ausweichweg, der durch einen Zaun gesichert war.

Opfer wollte Tiere fotografieren

Im Jahr 2017 wurden eine 70-jährige Einheimische und ihr Hund in Erl, Tirol (Bezirk Kufstein), von Kühen zu Tode getrampelt. Während sie von einer Alm zurückkehrte, entschied sich die Hundehalterin, durch freies Almgelände zu gehen. Auf der Almwiese stieß sie auf Mutterkühe und ihre Kälber, die laut einem Gerichtssprecher auf Fotos zunächst friedlich gelegen hätten. Erst als sich die Frau und ihr Hund den Tieren für ein Foto näherten, wurden die Kühe aggressiv. Als sie auf der Flucht stürzte, wurde die 70-Jährige überrannt.

Fall von 2014 mit Attacke auf Deutsche anders gelagert

Das Urteil des OLG steht im Widerspruch zu einem Urteil im Tiroler Pinnistal, wo im Jahr 2014 eine 45-jährige Deutsche aus Bad Dürkheim und ihr Hund von Kühen angegriffen und getötet wurden. Das OLG sprach sowohl dem Opfer als auch dem Bauern eine Teilschuld zu. Das Gericht argumentierte damals unter anderem, dass der Landwirt wusste, dass seine Mutterkühe sensibel und aggressiv auf Hunde reagieren.

Unterschiedliche Reaktionen

Der Präsident der Tiroler Landwirtschaftskammer Josef Hechenberger begrüßte «trotz der tragischen Umstände» die Entscheidung des Gerichts. Diese sei richtungsweisend für die Almwirtschaft. Der OLG-Sprecher erklärte: «Das ist eine Einzelfall-Entscheidung. Es kommt immer auf die Umstände an. Das Urteil ist weder für Landwirte noch für Wanderer eine Art Persilschein.»

dpa