In vielen Prozessen beherrschen Angeklagte die deutsche Sprache nicht. Damit sie sich äußern können, gibt es Gerichtsdolmetscher. Deren Qualität muss sich aus Sicht des Justizministeriums verbessern.
Neue Standards für Gerichtsdolmetscher sind umstritten

Gerichtsdolmetscher spielen eine wichtige Rolle für die Fairness des Prozesses. Sie ermöglichen es Angeklagten ohne Deutschkenntnisse, sich zu äußern und befragt zu werden. Allerdings gibt es Bedenken hinsichtlich eines möglichen Rückgangs von Dolmetschern.
«Der Bund verlangt seit Anfang letzten Jahres von allen fast 13.000 Dolmetschern, und die Bundesländer von 24.000 Übersetzern in Deutschland eine staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung für die allgemeine Beeidigung», sagte Evangelos Doumanidis, Chef des Verbands allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher und öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer in Baden-Württemberg (VVU). «Die Mühe wollen sich altgediente Kollegen nach Jahrzehnten nicht mehr machen», sagte der Griechisch-Dolmetscher der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.
Die Qualität soll gesteigert werden
Das Dolmetschergesetz ist Gegenstand kontroverser Diskussionen. Nach Doumanidis teilen auch die kleinen Berufsverbände seine Kritik. Der Verband der Assoziierten Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland (ADÜ) hat bereits eine Klage dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Das Bundesjustizministerium plant, mit dem neuen Gesetz die Qualität der Dolmetscherleistungen zu verbessern. Bisher war es möglich, dass Dolmetscher in Ländern mit niedrigen Anforderungen beeidigt wurden und sich bundesweit darauf berufen konnten.
Es muss nun verbindlich ein einheitlicher Anforderungskatalog mit einer Dolmetscherprüfung eingehalten werden. Mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen läuft bis Ende 2026 eine Übergangsfrist. Danach können Dolmetscher, die die neuen Kriterien nicht erfüllen, nur noch ad hoc für einen Prozess vereidigt werden.
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) zeigt Verständnis für die Entscheidung des Ministeriums. Die bisherige Situation mit verschiedenen Zugangsregelungen nach Landesgesetz wird als unbefriedigend empfunden. Es ist notwendig, bundesweit einheitliche und anspruchsvolle Standards für die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern festzulegen. Auch die Richter erwarten von den neuen Zulassungsanforderungen weiterhin eine hohe Qualität der Gerichtsdolmetscher.
Sorgen um den Nachwuchs
Doumanidis ist überzeugt, dass verschärfte Zugangsvoraussetzungen die bestehenden Nachwuchsprobleme verstärken werden. Die Anfängerzahlen in den entsprechenden Studiengängen gehen tendenziell zurück. Dies sei für den Rechtsstaat katastrophal, da der Angeklagte, die Parteien und Zeugen vor Gericht sich idealerweise in ihrer Muttersprache äußern können sollten. Das sieht auch das Gerichtsverfassungsgesetz als Grundlage eines fairen Prozesses vor, so Doumanidis.
Auch der Deutsche Richterbund (DRB) registriert Engpässe. «In der Tendenz besteht ein Mangel an geeigneten Dolmetscherinnen und Dolmetschern für die Justiz», sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Das betreffe insbesondere Sprachen aus Ländern des Nahen Ostens oder Südostasiens sowie spezielle regionale Dialekte. Die Probleme hätten sich über die Jahre eher verschärft, weil die Zahl der zu übersetzenden Sprachen und Dialekte steige, während die Zahl der verfügbaren Dolmetscher knapp sei.
Laut Prognose des Justizministeriums wird es keinen Mangel an geeigneten Gerichtsdolmetschern geben. Dolmetscher mit dem alten Eid könnten auch nach dem 31. Dezember 2026 von den Gerichten für eine Ad-Hoc-Vereidigung herangezogen werden.
Die dreiteilige neue staatliche Prüfung umfasst schriftliche und praktische Anteile. Doumanidis hält sie für überflüssig. «Das kostet Zeit, Geld und Vorbereitung, die bei ohnehin schlechter Bezahlung viele zum Aufhören bewegen könnten», prognostizierte der Dolmetscher. Es müsse einen Bestandsschutz für die alten Eide geben.
KI wird nicht als Bedrohung gesehen
Auch dem ADÜ fehlt eine Bestandsschutzregelung für «Altvereidigte». Somit drohten Tausende unverhältnismäßige Eingriffe in die Berufsfreiheit. Einem generellen Bestandsschutz steht der BDÜ jedoch kritisch gegenüber, da dieser dann auch für Personen gelte, die in der Vergangenheit ohne einschlägige Prüfungen oder relevante Qualifikationsnachweise vereidigt wurden. Dies, so BDÜ-Präsidentin Norma Keßler, konterkariere das Ziel des Gesetzes. Bestandsschutz müsse an Qualitätsnachweise gebunden werden.
Personallücken mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu füllen, ist noch Zukunftsmusik. «KI-Lösungen können nach aktuellem Verfahrensrecht keine Dolmetscherleistung ersetzen», heißt es beim Richterbund. Sie ermöglichten aber eine erste Vorabbewertung zur Relevanz und Dringlichkeit von Schriftstücken. Baden-Württemberg habe etwa einen maschinellen Service entwickelt, um verfahrensrelevante Dokumente schnell zu identifizieren, die dann an einen menschlichen Dolmetscher weitergeleitet werden.
Das Bundesjustizministerium weist darauf hin, dass das Gerichtsverfassungsgesetz nur Dolmetscherleistungen durch Menschen vorsieht. Allerdings können KI von Gerichten und Verfahrensbeteiligten genutzt werden, um sich den Inhalt von Schriftstücken durch maschinelle Übersetzung zu erschließen.
Der BDÜ hat keine Angst um seine Mitglieder, zumindest nicht in naher Zukunft, dass sie flächendeckend ihren Job verlieren werden. Dolmetscher und Übersetzer nutzen neue Technologien bereits seit vielen Jahren als Werkzeug.
Beim Dolmetschen gehe es auch nicht nur um die Wiedergabe des gesprochenen Worts: Auch Färbungen in der Stimme, ironische, sarkastische, humorvolle oder auch beleidigende Äußerungen müssten entsprechend übertragen werden. Verbandschefin Keßler: «Das kann KI noch lange nicht zuverlässig.»
„Die Veranstaltung findet am 15. März um 14:00 Uhr im Konferenzraum statt.“ Die Veranstaltung wird am 15. März um 14:00 Uhr im Konferenzraum stattfinden.








