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Neuauflage des Prozesses um tödliche Amokfahrt in Trier

Opfer und Hinterbliebene kämpfen mit Albtraum und fehlender Ruhe. Schuldfähigkeit des Täters im Fokus.

Petra Lieser sitzt mit einem Foto ihrer Tochter Katja in ihrem Garten in Trier. Katja Lieser war am 1. Dezember 2020 bei einer Amokfahrt getötet worden.
Foto: Birgit Reichert/dpa

Der neue Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier vor gut drei Jahren ist für Opfer und Hinterbliebene eine große Belastung. «Der Albtraum hört nicht auf. Man kommt nicht zur Ruhe», sagte Petra Lieser, deren Tochter Katja Lieser bei der Amokfahrt durch die Trierer Fußgängerzone am 1. Dezember 2020 im Alter von 25 Jahren getötet wurde. «Andere Menschen, die jemanden verlieren, haben Zeit zu trauern. Aber das haben wir nicht», sagte sie mit Blick auf die Teil-Neuauflage des Prozesses, der heute vor dem Landgericht Trier beginnt.

Während der Tat des Amokfahrers kamen fünf Menschen ums Leben, darunter auch ein neun Wochen altes Baby. Es gab außerdem zahlreiche Verletzte und Traumatisierte. Im Oktober 2021 verstarb zudem ein Mann, der bei der Tat schwer verletzt worden war. Dass der Angeklagte der Täter war, ist in der Neuauflage des Prozesses unumstritten. Er war mit seinem Geländewagen in hoher Geschwindigkeit durch die belebte Einkaufsstraße in Trier gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Etwas anderes wird in der neuen Verhandlung nicht diskutiert.

Versäumnisse des Gerichts

Der Fokus des erneut aufgerollten Prozesses liegt auf der Frage der Schuldfähigkeit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil vom August 2022 nach der Revision des Angeklagten größtenteils wegen Rechtsfehlern aufgehoben. Das Landgericht hat Fehler begangen: Beim Angeklagten wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Aus diesem Grund hielt das Gericht ihn im Allgemeinen für vermindert schuldfähig. Der BGH urteilte jedoch, dass das Gericht die Annahme bezüglich der konkreten Tat nicht geprüft und begründet hat.

Zudem habe das Gericht es versäumt, die Auswirkungen des Alkoholkonsums des Angeklagten in Kombination mit seiner Krankheit auf die Schuldfähigkeit zu prüfen, sagte der Trierer Strafrechtsprofessor Mohamad El-Ghazi. Nach seiner Einschätzung ist die Frage der Schuldfähigkeit «jetzt grundsätzlich offen».

Opfer haben Sorge vor Freispruch

Auch wenn der Prozess «alles noch einmal aufrüttelt»: Sie werde alle zehn Prozesstage bis zum 2. Mai im Gerichtssaal dabei sein, sagte Lieser, die in Trier eine Kindertagesstätte leitet. «Ich hoffe sehr, dass das in zehn Tagen vorbei ist. Und dass der Täter weggesperrt bleibt.» Mit einem möglichen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit – damit könnte sie nicht leben. Auch wenn er dann noch in die Psychiatrie komme. Dann habe man immer die Angst, dass er eines Tages wieder entlassen werde, sagte die 55-Jährige.

Der Angeklagte wurde in der ersten Instanz wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an.

Wird der Angeklagte sprechen?

Im neuen Verfahren sind bis Anfang Mai etwa 60 Zeugen vorgeladen. Diese Personen hatten vor oder nach der Tat Kontakt mit dem Angeklagten. Am ersten Verhandlungstag ist die Verlesung der Anklage, des Urteils, sofern rechtskräftig, sowie des Beschlusses des BGH geplant. Danach wird sich zeigen, ob der Angeklagte aussagen wird. Im vorherigen Prozess hatte er geschwiegen.

Ob der Angeklagte etwas sagen wird oder nicht – für Petra Lieser spielt es keine Rolle. «Es gibt dafür keine Erklärung», sagte sie. Seit der Tat ist für sie ein normales Leben nicht mehr möglich. «Katja fehlt uns so sehr.» Im Garten brennt weiterhin eine weiße Kerze in der Laterne Tag und Nacht für ihre Tochter. «Sie war die lebensfroheste Person, die ich kannte. Und sie wollte Opferanwältin werden.»

dpa