Mehr als zwei Jahre leben zwei Kinder der Unternehmerin Christina Block bei ihrem Vater in Dänemark. Dann werden sie in einer nächtlichen Gewaltaktion nach Hamburg geholt. Jetzt will der Vater die Rückkehr per Gerichtsbeschluss erzwingen.
Vater fordert vor Gericht Rückkehr der Kinder

Im Sorgerechtsstreit um die beiden Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block (50) wird nun das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg eine Entscheidung treffen. Am Freitag teilte Gerichtssprecher Kai Wantzen mit, dass der Vater am Mittwoch einen Eilantrag gestellt habe. Das Gericht soll demnach anordnen, dass die Kinder umgehend nach Dänemark zu ihm zurückkehren.
Des Weiteren sollte durch eine einstweilige Anordnung dem Vater das alleinige Sorgerecht übertragen werden und die Mutter zur Herausgabe der Kinder verpflichtet werden. Es liegt noch keine Entscheidung des Gerichts vor, wurde mitgeteilt. Der Antrag des Vaters stützt sich auf die internationale Eilzuständigkeit der Gerichte am tatsächlichen Aufenthaltsort der Kinder.
Kinder bei nächtlicher Aktion nach Hamburg geholt
Der Vater der beiden Kinder wurde in der Silvesternacht von Unbekannten in Süddänemark angegriffen. Die Täter hatten laut dänischer Polizei den 10-jährigen Jungen und das 13 Jahre alte Mädchen in einem Auto mitgenommen. Die dänische Polizei teilte am Montag mit, dass wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung ermittelt werde.
Die Hamburger Polizei und Vertreter des Jugendamts hatten am Mittwochabend die Familie in Hamburg aufgesucht. «Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Kinder bei Frau Block sind und es ihnen augenscheinlich körperlich gut geht», hatte eine Polizeisprecherin am Donnerstag erklärt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft wollte sich auch am Freitag nicht näher zu ihren Ermittlungen äußern.
Sorgerechtsstreit seit über zwei Jahren vor Gericht
Die beiden Eltern streiten sich bereits seit mehr als zwei Jahren vor Gericht um das Sorgerecht. Im November 2022 hatte die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block House, Eugen Block (83), dem «Hamburger Abendblatt» gesagt, die Kinder seien nach der Scheidung regelmäßig bei ihrem Ex-Mann in Dänemark zu Besuch gewesen. Ende August 2021 habe er die Kinder abgeholt und bei sich behalten.
Laut dem Gerichtssprecher hatte das Hanseatische Oberlandesgericht am 27. Oktober 2021 das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter allein übertragen. Außerdem wurde der Vater damals dazu verpflichtet, die Kinder in die Obhut der Mutter zurückzugeben. Es handelte sich jedoch lediglich um eine vorläufige Anordnung. Diese vorübergehende Regelung sollte bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache gelten.
Hamburger Familiengericht erklärte sich für unzuständig
Gemäß Wantzen ist das sogenannte Hauptsacheverfahren noch nicht beendet. Am 17. Oktober 2023 hat das Familiengericht in erster Instanz die Sorgerechtsanträge beider Eltern abgelehnt. Die Begründung war, dass die deutschen Gerichte aufgrund des festen Wohnsitzes der Kinder in Dänemark nicht mehr international zuständig seien. Es wurde eine Beschwerde gegen diese Entscheidung eingereicht, über die noch nicht entschieden wurde.








