Ein Mann ruft bei der Polizei an und gibt an, eine Straftat begangen zu haben. Mit einem Messer bewaffnet wartet er auf die Streife. Später wird er von einem Beamten angeschossen und stirbt.
Polizei erschießt bewaffneten Mann in Mannheim

Ein Mann, der ein Küchenmesser bei sich trug, wurde in Mannheim von der Polizei erschossen. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft teilten mit, dass der 49-Jährige am Samstagmittag den Notruf gewählt hatte und angab, eine Straftat begangen zu haben.
Laut einem Sprecher des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg (LKA) sei eine Streife mit drei Beamten in den Mannheimer Stadtteil Schönau gefahren. Der 49-Jährige habe mit einem Küchenmesser bewaffnet auf der Straße gewartet und die Beamten bedroht.
Polizei gibt vier Schüsse ab
Laut dpa-Informationen waren Bemühungen, den Mann zu beruhigen und ihn dazu zu bringen, das Messer abzulegen, erfolglos. Als er erneut auf die Polizisten zukam, soll ein Beamter insgesamt vier Schüsse auf den Mann abgefeuert haben. Dadurch erlitt der 49-Jährige tödliche Verletzungen. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er kurz darauf verstarb.
Gemäß den Angaben war zunächst nichts über die Hintergründe und das Motiv des 49-Jährigen bekannt. Der LKA-Sprecher erklärte, dass es nach ersten Erkenntnissen keinen Streit gegeben habe. Staatsanwaltschaft und Polizei haben vorerst keine weiteren Details bekannt gegeben. Aus Neutralitätsgründen hat das LKA die Ermittlungen übernommen. Der Sprecher erklärte, dass nun unter anderem untersucht werde, wie die Beamten und der 49-Jährige reagiert hätten.
Anwohner gaben an, dass zwischen drei und vier Schüssen gefallen seien. Auf den Fotos waren Absperrbänder der Polizei, mehrere Streifenwagen und Schaulustige zu sehen. Es waren auch Notfallseelsorger im Einsatz.
Das LKA ermittelt
Dienstwaffen dürfen nur als «Ultima Ratio», also als äußerstes Mittel, genutzt werden. Ob sogenannter unmittelbarer Zwang angewendet wird, entscheidet die jeweilige Polizeibeamtin oder der jeweilige Polizeibeamte grundsätzlich einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das LKA ermittelt, wie die Sachlage im aktuellen Fall war.
Die Anzahl der Schusswaffengebräuche gegen Menschen beläuft sich nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums seit 2017 auf einem sehr niedrigen Niveau. «Die Polizei macht nur selten von der Schusswaffe Gebrauch», sagte ein Ministeriumssprecher. Dies sei ist auch ein klares Zeichen für die gute Sicherheitslage im Land und auch für die professionelle Arbeit der Polizei.
Laut dem Sprecher gab es seit 2019 bis zum Vorfall in Mannheim insgesamt 44 Schusswaffengebräuche gegen Personen. Dabei kamen sieben Menschen ums Leben und 23 wurden verletzt. Keiner der Vorfälle wurde durch unzulässigen Schusswaffengebrauch verursacht.








