Ging der frühere Nationaltorwart Jens Lehmann mit einer Kettensäge in der Hand in die Garage seines Nachbarn, um einen Balken zu zersägen? Darüber urteilt das Amtsgericht Starnberg.
Prozess gegen Jens Lehmann geht weiter – Urteil erwartet

Im Prozess gegen den ehemaligen Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann wird heute vor dem Amtsgericht Starnberg ein Urteil erwartet. Im Mittelpunkt der Anschuldigungen gegen den 54-Jährigen steht ein bizarrer Nachbarschaftsstreit. Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass er mit einer Kettensäge in die neu errichtete Garage seines Nachbarn eingedrungen sei und dort einen Dachbalken angesägt habe.
Lehmann gab zu, am ersten Tag des Prozesses die Garage mit einer Kettensäge betreten zu haben, bestritt jedoch, den Dachbalken angesägt zu haben. Eine Überwachungskamera zeichnete Lehmann mit der Kettensäge auf, deren Aufnahmen im Gerichtssaal gezeigt wurden.
Ein weiterer Vorwurf
Heute könnte ein Urteil in dem Fall verkündet werden. Es handelt sich um den letzten Tag des Prozesses. Bevor es jedoch soweit ist, wird noch ein weiterer Vorwurf behandelt werden: Lehmann soll, ohne die Parkgebühr zu entrichten, aus einem Parkhaus am Flughafen gefahren sein – Stoßstange an Stoßstange mit einem vor ihm fahrenden Auto.
Ihm wird der Versuch des Betrugs vorgeworfen. Der 54-Jährige sprach in seiner Aussage vor Gericht von einem Missverständnis und erklärte, dass er nicht die Absicht hatte, nicht zu zahlen.
Lehmann fühlt sich missverstanden
Der ehemalige Torwart und Held der Fußball-WM 2006, der damals mithilfe seines berühmten Elfmeter-Spickzettels im Viertelfinale über die argentinischen Schützen triumphierte, wird wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung im Zusammenhang mit der Kettensägen-Episode angeklagt. Zusätzlich wird ihm vorgeworfen, Polizisten beleidigt zu haben, als diese ihm den Führerschein entziehen wollten.
Laut Gerichtsangaben sind für den Vormittag Zeugen zu dem Parkhaus-Komplex geladen. Am frühen Nachmittag könnten dann die Plädoyers in dem Verfahren gehalten werden, bevor anschließend ein Urteil verkündet wird.
Der Staatsanwalt hatte am ersten Prozesstag gesagt, «dass es sich bei Ihnen, Herr Lehmann, um eine Person handelt, die sich am unteren Rand der Strafbarkeit nicht an das Gesetz hält, sondern sich darüber hinwegsetzen möchte». Lehmann dagegen fühlt sich missverstanden und sieht sich als Opfer von falscher Verdächtigung und Rufmord.








