Kurzer Prozess zum Auftakt: In einem weiteren Verfahren um den spektakulären Einbruch in das Grüne Gewölbe ist schon bald wieder Schluss. Die Verteidigung stellt Anträge und veranlasst das Gericht zur Unterbrechung.
Prozess um Einbruch in das Grüne Gewölbe unterbrochen

Am Freitag wurde der zweite Prozess wegen des Juwelendiebstahls aus der Schatzkammer Grünes Gewölbe in Dresden am Landgericht Dresden unterbrochen, bevor die Anklage verlesen wurde. Die Vorsitzende Richterin Eva Stief wird den Fortgang am kommenden Mittwoch bekanntgeben.
Nach acht Monaten nach dem Ende des ersten Prozesses steht ein 24-Jähriger vor Gericht, der wegen Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen, Sachbeschädigung und Brandstiftung angeklagt ist. Er gehört zum Berliner Remmo-Clan und ist der Bruder bzw. Cousin der jungen Männer, die bereits wegen der Tat zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden.
Zu Beginn des Verfahrens hat der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Stephan Schneider, die Zuständigkeit des Landgerichts in Frage gestellt. Er möchte, dass der Fall am Landgericht Berlin verhandelt wird, da der Angeklagte dort lebt. Schneider hat die umfangreichen Reisen erwähnt, die eine Verhandlung in Dresden erfordern würden. Von den 147 geplanten Zeugen und Sachverständigen kommen 56 aus Berlin. Es gibt keinen einzigen Zeugen aus Dresden, der die Vorwürfe gegen seinen Mandanten betrifft. Außerdem hat er angebliche Formfehler bei der Ladung bemängelt. Der Saal, in dem die Verhandlung stattfindet, wurde nicht angegeben. Dadurch wurde eine ausreichende Vorbereitung verhindert.
Gemäß dem Jugendgerichtsgesetz war der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat 19 Jahre alt und somit ein Heranwachsender. Laut Andreas Feron hat die Staatsanwaltschaft in diesem Fall das Wahlrecht, ob die Anklage am Tatort oder am Wohnort erhoben wird. Das Gericht hat sich offenbar Zeit genommen, um sich zu beraten und dabei keinen Zeitdruck verspürt. Die schriftliche Ladung muss eine Woche vor Beginn der Hauptladung vorliegen. Es ist erforderlich, dass das Gericht und seine Adresse angegeben werden, aber nicht der konkrete Verhandlungssaal, erklärte Feron. In der Praxis ist dies kaum umsetzbar.
Der Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe im Dresdner Residenzschloss wird als einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle Deutschlands betrachtet. Im November 2019 wurden dabei 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten gestohlen und es entstand ein Schaden von über einer Million Euro. Ein Teil der Beute ist immer noch verschwunden. Fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan wurden zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und vier Monaten und sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Sie haben Berufung eingelegt. Die Urteile sind daher noch nicht rechtskräftig.
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