Der 30-jährige Beamte spricht der Familie sein Mitgefühl aus und zeigt Reue. Der Prozess um den Tod des 16-jährigen Flüchtlings wird fortgesetzt.
Angeklagter Polizeibeamter bedauert tödliche Schüsse in Dortmund
Im Verfahren um die tödlichen Polizeischüsse auf einen jungen Flüchtling in Dortmund hat erstmals einer der Angeklagten sein Bedauern zum Ausdruck gebracht. Nach seiner über eine Stunde dauernden Aussage und Befragung vor dem Landgericht Dortmund richtete der 30-jährige Polizeibeamte seine Worte direkt an die als Nebenkläger anwesenden Brüder des Opfers.
«Ich spreche der Familie mein Mitgefühl aus. Ich bin für den Tod verantwortlich. Es trifft mich sehr und macht mich traurig. Ich kann mir nicht vorstellen, was es bedeutet, ein Familienmitglied zu verlieren», sagte der seit September 2022 suspendierte Beamte. Er erwarte nicht, dass die Familie ihm verzeihe. Er habe das Gesicht des Jungen jeden Tag vor Augen. Bei seiner Berufswahl habe er immer gehofft, dass er nie in so eine Situation komme, sagte der Beamte.
Thomas Feltes, der Anwalt der Nebenkläger, zeigte sich erfreut über die Erklärung. Diese hatte die Familie erwartet. Das 16-jährige Opfer verstarb kurz nach dem Schusswechsel im Krankenhaus.
Der Beamte, der wegen Totschlags angeklagt ist, blieb bei seiner Aussage über den Einsatz am 8. August 2022 sowie der Einsatzleiter bei einem früheren Gerichtstermin. Er erklärte, dass die Schüsse abgegeben wurden, weil der 16-jährige Senegalese mit einem Messer in der Hand schnell auf seine Kollegen zulief. Er betonte, dass keine Zeit für einen Warnschuss war. Zuvor hatte Mouhamed Dramé mit einem Messer auf sich selbst gezielt und in einem Innenhof einer Jugendhilfeeinrichtung gesessen. Zwei Beamte hatten versucht, ihn mit Pfefferspray zu entwaffnen. Das Landgericht Dortmund muss nun klären, warum die zunächst als statisch und als Suizidversuch eingeschätzte Situation eskalierte.
Angeklagt sind ebenfalls der 55-jährige Einsatzleiter, zwei Polizistinnen (29 und 34 Jahre alt) und ein weiterer Polizist (34 Jahre alt). Während dem Letzteren wird vorgeworfen, gefährliche Körperverletzung im Amt durch den ungerechtfertigten Einsatz von Pfefferspray und Tasern begangen zu haben, wird dem Vorgesetzten Anstiftung dazu zur Last gelegt.