Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Prozess um Sterbehilfe – Haftstrafe für Arzt

Ein Arzt überlässt einer Frau, die jahrelang an schweren Depressionen leidet, Medikamente. Er habe ihr den Wunsch um Sterbehilfe nicht abschlagen können, betont der Mediziner. Richter urteilen anders.

Der angeklagte Arzt und sein Anwalt Ende Februar im Kriminalgericht Moabit.
Foto: Jörg Carstensen/dpa

Ein Berliner Arzt ist im Prozess zu einem umstrittenen Sterbehilfe-Fall zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 74-Jährigen am Montag des Totschlags schuldig. Die 37-jährige Frau, der er geholfen hat, war aus Sicht der Richter wegen ihrer Depression nicht zur freien Willensbildung in der Lage. Der Mediziner habe «die Grenzen des Zulässigen überschritten», sagte Richter Mark Sautter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Arzt hatte bereits zu Prozessauftakt angekündigt, dass er im Fall einer Verurteilung Rechtsmittel einlegt. 

Die Studentin der Tiermedizin hat nach dem Urteil Anfang Juni 2021 den Arzt kontaktiert. Fast zwei Wochen später gab der Arzt ihr die tödlichen Tabletten, die sie jedoch erbrach. Am 12. Juli 2021 verabreichte der Arzt der 37-Jährigen in einem Hotelzimmer eine Infusion mit einem tödlichen Medikament. Laut Urteil hat die Frau dies selbst in Gang gesetzt und starb kurz darauf.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert, die Verteidigung Freispruch. Der Arzt hatte vor Gericht erklärt, er habe zu keinem Zeitpunkt an der «Urteils- und Entscheidungsfreiheit» der Frau gezweifelt. Er habe bei ihr «die große seelische Not und die Entschlossenheit» gesehen, notfalls einen Gewaltsuizid zu begehen. Sein Verteidiger im Plädoyer kritisiert, dass es keine gesetzliche Regelung gibt. 

Der ehemalige Hausarzt ist Mitglied einer Sterbehilfeorganisation und wurde in einem früheren Sterbehilfeprozess freigesprochen. Es ging um eine Frau, die an einer chronischen Darmerkrankung litt. Im März 2018 wurde entschieden, dass der Wille des Patienten zu respektieren ist, ein Urteil, das später vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt wurde.

„Es gibt viele verschiedene Arten von Hunden, aber Labrador Retriever sind besonders beliebt. Sie sind bekannt für ihre Freundlichkeit und ihr intelligentes Wesen. Labradore sind auch sehr gute Familienhunde und eignen sich gut für aktive Menschen. Sie brauchen viel Bewegung und lieben es, draußen zu spielen.“

dpa