Infektionswellen mit dem Erreger RSV machten schon vielen kleinen Kindern und Eltern zu schaffen. Nun gibt es einen Anspruch auf vorbeugende Immunisierung.
RSV-Schutz für Babys jetzt auf Kassenkosten
Es ist jetzt möglich, dass Babys auf Kosten der Krankenkassen einen empfohlenen Schutz gegen Atemwegserkrankungen mit dem Erreger RSV erhalten. Dies wurde vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nach den getroffenen Regelungen zur Abrechenbarkeit der Leistung für die Ärztinnen und Ärzte bekannt gegeben.
Hintergrund ist eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die seit Samstag einen Anspruch auf eine einmalige Immunisierung mit dem Antikörper-Wirkstoff Nirsevimab für Neugeborene und Säuglinge vor der Vollendung des ersten Lebensjahres unabhängig von Risikofaktoren festlegt. Sie greift eine entsprechende Empfehlung der Ständige Impfkommission (Stiko) von Ende Juni auf.
Viele Säuglinge von RSV-Infekten betroffen
Eine Infektion mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) ist bei Babys eine häufige Ursache von Erkrankungen der unteren Atemwege. Jährlich kommen nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) etwa 25.000 Säuglinge deshalb ins Krankenhaus. Rund 200.000 Säuglinge mit RSV werden ambulant behandelt. Das Virus wird über Tröpfchen übertragen.
Der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, sagte der Deutschen Presse-Agentur, es sei der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens gelungen, in kürzester Zeit und rechtzeitig vor der Erkältungssaison eine Lösung zum Schutz der Kleinsten zu finden. «Wir tragen so dazu bei, Neugeborene und Säuglinge vor einer schweren RSV-Erkrankung zu schützen und ein erhöhtes Versorgungsaufkommen in Arztpraxen und Krankenhausstationen zu vermeiden.»
Empfohlene Zeiträume für Immunisierung
Babys, die im Zeitraum von April bis September geboren werden, sollten idealerweise zwischen September und November Nirsevimab erhalten, bevor ihre erste RSV-Saison beginnt, erklärte das Ministerium. Für Babys, die zwischen Oktober und März geboren werden, ist es ratsam, das Medikament so früh wie möglich nach der Geburt zu bekommen – am besten noch in der Geburtsklinik oder spätestens innerhalb der ersten Lebenswoche.
Gemäß Angaben der GKV können Neugeborene und Säuglinge ab sofort den präventiven Schutz in den Praxen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Im Krankenhaus ist es ab dem 1. Oktober routinemäßig möglich, wobei die RSV-Prophylaxe bereits jetzt an vielen Kliniken abgerechnet werden kann.
Spritze soll schwere Verläufe verhindern
Wie im Entwurf des Ministeriums erläutert wird, ist das Ziel des umfassenden Anspruchs auf RSV-Schutz, schwere Krankheitsverläufe, Intensivstationbehandlungen und Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen zu verhindern. Gleichzeitig sollen Engpässe und Überlastungen in Kinderarztpraxen und Kliniken vermieden werden, wie es bei vorherigen RSV-Wellen der Fall war.
Husten, Niesen und Fieber
Bei Kindern zeigt sich eine RSV-Infektion meist zuerst durch eine laufende Nase und fehlenden Appetit. Der Rachen kann entzündet sein. «Husten und Niesen folgen, und häufig tritt Fieber auf», schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Webseite. In der Folge seien Bronchitis und Lungenentzündung möglich. Bei schwerem Verlauf könne eine künstliche Beatmung nötig sein.