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Schüsse in Mercedes-Werk – Lebenslange Haft

Viele der Angehörigen der beiden Opfer brechen beim Urteilsspruch in Tränen aus. Vor mehr als einem halben Jahr sind ihre Verwandten erschossen worden. Der Schütze muss nun viele Jahre hinter Gitter.

Der Angeklagte ist wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Foto: Marijan Murat/dpa

Acht Schüsse. Innerhalb von vier Sekunden ist das Geschehen in der Mercedes-Halle in Sindelfingen vorbei. Zwei Personen liegen erschossen auf dem Boden, der Täter flieht kurzzeitig, wird jedoch schnell festgenommen. Das Landgericht in Stuttgart ist überzeugt von seiner Schuld an den beiden Morden in der Produktionshalle im vergangenen Mai. Der damals 53-jährige Mann wird wegen der Schüsse auf seine beiden Vorgesetzten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Außerdem stellt die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest. Mit diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. «Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dem Urteil ein Gefühl von Gerechtigkeit zurückgeben», sagte der Vorsitzende Richter in Richtung der Angehörigen. «Leid und Verlust können wir Ihnen nicht nehmen.»

Fast sechs Wochen nach Beginn des Prozesses ist der Gerichtssaal beim Urteil bis auf den letzten Platz besetzt. Die Angehörigen der Opfer sitzen gespannt als Nebenkläger auf ihren Plätzen, während der Mörder ihres Ehemanns, ihres Vaters und Bruders auf der Anklagebank Platz nimmt und regungslos den Worten des Richters lauscht.

Er hatte im Prozess erklären lassen, er habe sich von seinen beiden 44 und 45 Jahre alten Vorgesetzten – türkischen Landsleuten – gemobbt und gedemütigt gefühlt. «Sein Arbeitsplatz war der seidene Faden, an dem sein ganzes Leben hing», hatte sein Anwalt verlesen. Der Richter folgte dieser Argumentation nicht, die Sorgen des Mannes hätten «in keiner Weise der Realität» entsprochen.

In Sekundenschnelle abgedrückt

Vielmehr habe der Mann aus einem Motivationsbündel heraus zur Kleinkaliberwaffe in seinem Hosenbund gegriffen und in kurzer Folge immer wieder abgedrückt. Für die beiden arglosen Opfer seien die Schüsse völlig überraschend gefallen, der Mann sei «in absolutem Vernichtungswillen den beiden Getöteten gegenüber» vorgegangen und habe danach einem Kollegen gegenüber behauptet, er habe «seinen Auftrag erfüllt».

Dabei sei der Anlass für den folgenschweren Streit in der Halle «letztlich nichtig» gewesen, ein Disput über das banale Aufladen eines Elektrowagens, sagte der Richter. Die Mobbinggedanken hätten sicher eine Rolle gespielt, wenngleich die beiden Opfer von Zeugen als höflich und hilfsbereit beschrieben wurden.

Möglicherweise könnte auch die Furcht vor einer eventuellen Kündigung und vor erneuter Arbeitslosigkeit einen Einfluss gehabt haben. Insbesondere da der Angeklagte keine Aufenthaltserlaubnis besitzt, sondern lediglich eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Allerdings wurde ihm nach eigenen Angaben der erforderliche Reisepass aufgrund regierungskritischer Äußerungen vom türkischen Konsulat nicht verlängert. Somit drohte ihm bei einem Verlust des Arbeitsplatzes die Abschiebung aus Deutschland.

Der Griff zur Waffe war aus Sicht seines Anwalts «wie eine Art Blackout», ein «Ausdruck tiefer Verzweiflung in hoher affektiver Erregung». Dennoch entschied sich das Landgericht für das höchste Strafmaß, das nach dem deutschen Recht zur Verfügung steht, und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft und der insgesamt zwölf Nebenkläger.

Die Angehörigen hätten nun Gelegenheit, mit dem Fall abzuschließen – zumindest mit der juristischen Seite, sagte der Anwalt der beiden Familien. «Der Prozess der Trauerverarbeitung wird der Erfahrung gemäß erst jetzt einsetzen.» Die beiden Männer seien aus nichtigem Anlass ermordet worden. «Es wird um so schwerer sein, diese Trauer zu verarbeiten», sagte er weiter.

dpa