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Schweiz verbietet Verkauf von Kirschlorbeer

In Deutschland ist Kirschlorbeer als blickdichte Hecke sehr beliebt, in der Schweiz gibt es nun ein Verbot. So soll der invasiven und giftigen Art ab dem 1. September Einhalt geboten werden.

Kirschlorbeer ist ain Deutschland vor allem als blickdichte Hecke beliebt. (Archivbild)
Foto: picture alliance / dpa

Die Schweiz reagiert auf den beliebten Kirschlorbeer, der auch in Deutschland als Heckenpflanze bekannt ist: Ab dem 1. September ist es verboten, die invasive Art zu verkaufen, zu verschenken oder einzuführen. Dies soll verhindern, dass sich die Pflanzen in der Umwelt verbreiten und Schäden verursachen. Bereits vorhandene Pflanzen in Gärten müssen jedoch nicht entfernt werden.

Der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) stammt aus Kleinasien und gehört zur Familie der Rosengewächse. Er ist immergrün, robust gegen Hitze und Trockenheit und kann schnell zu einer blickdichten Wand heranwachsen.

Kirschlorbeer ist für heimische Insekten aufgrund seiner Giftigkeit weitgehend unattraktiv, die Blüten bieten Hummeln, Wildbienen und Schmetterlingen nur eine geringe Menge an Nektar. Auch größere Pflanzenfresser meiden die Art weitgehend aufgrund der enthaltenen Gifte.

Blausäure im Magen

Beim Verzehr der Blätter kann sich im Magen giftige Blausäure entwickeln, wie der botanische Sondergarten Wandsbek erklärt. Er hat den Kirschlorbeer 2013 nach einer Umfrage zur «Giftpflanze des Jahres» gekürt.

«Invasive gebietsfremde Arten können ökologische, ökonomische und gesundheitliche Schäden verursachen», hielt die Schweizer Regierung bei ihrem Beschluss zum Verkaufsverbot fest. Sie verbreiten sich oft so stark, dass sie einheimische Pflanzen verdrängen und so Insekten und anderen Arten den Lebensraum oder die Nahrung nehmen. 

Der Schaden durch invasive Arten 

Laut einem Bericht des Weltbiodiversitätsrats der Vereinten Nationen (IPBES) haben invasive Arten bei 60 Prozent der ausgestorbenen Tier- und Pflanzenarten eine Schlüsselrolle gespielt.

In der Schweiz sind 31 eingewanderte Pflanzen auf der Verbotsliste, darunter auch der Schmetterlingsflieder und der Blauglockenbaum.

dpa