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Täter-Opfer-Ausgleich und Geständnis mildern Strafe für Ex-Vize-Bürgermeister von Lünen

Der ehemalige Politiker Daniel Wolski wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Er gestand umfassend und zahlte den Opfern Schmerzensgeld, erhielt aber keine Bewährungsstrafe.

Der Ex-Vize-Bürgermeister von Lünen, Daniel Wolski, wurde von dem Bochumer Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt.
Foto: Bernd Thissen/dpa

Sexualisierte Chats, Treffen auf dem Rücksitz eines Autos, anzügliche Bilder auf dem Smartphone: Der ehemalige Vize-Bürgermeister von Lünen, Daniel Wolski, wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Bochumer Landgericht bestrafte den Politiker unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie.

Im laufenden Prozess seit Ende März hatte der Angeklagte ein ausführliches Geständnis abgelegt. Über seine Verteidiger hatte er erklärt, dass er damit allen betroffenen Opfern eine Aussage vor Gericht ersparen wolle. Trotzdem hatten einige der jugendlichen Mädchen im Prozess eine Zeugenaussage gemacht. Sie schilderten, wie Wolski sie in verschiedenen sozialen Netzwerken kontaktiert und überredet hatte, sich gegen Bezahlung mit ihm zu treffen.

«Die Chats machen uns teilweise sprachlos», sagte der Vorsitzende Richter Nils Feldhaus in der Urteilsbegründung. Wolski sei sehr manipulativ vorgegangen und habe die Jugendlichen massiv unter Druck gesetzt. In einigen Chats ist sogar davon die Rede, dass sich die Mädchen zugunsten des Angeklagten prostituieren könnten. Wolski hatte dazu im Prozess erklärt, es habe sich dabei aber um keine realen Vorstellungen gehandelt.

Richter raten Wolski zu professioneller Hilfe

Das Urteil der Richter lag knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert hatte. Wolski hatte bis zuletzt auf eine Bewährungsstrafe gehofft und hatte im Laufe der Verhandlung jedem Opfer einen Schmerzensgeld-Betrag zukommen lassen.

Die Richter werteten den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich und das umfassende Geständnis als strafmildernd. Sie empfahlen dem Angeklagten jedoch dringend, seine sexuelle Neigung zu präpubertären Jugendlichen mit professioneller Hilfe anzugehen.

Entlassung aus Untersuchungshaft

Unmittelbar nach dem Urteil wurde der Angeklagte vorerst aus der Untersuchungshaft entlassen. Nach mehr als 200 Tagen ist der ehemalige Politiker also vorerst wieder frei. Die Richter erklärten, dass es nun keine Gründe wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr mehr gebe. Außerdem sei die Strafe nicht hoch genug. Wolski wird den Rest seiner Haftstrafe nach Rechtskraft des Urteils antreten müssen.

Daniel Wolski hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Jahr 2023 sein Amt als stellvertretender Bürgermeister von Lünen niedergelegt. Gleichzeitig war er aus der SPD ausgetreten. «Das habe ich getan, um Schaden von der Partei abzuwenden», hatte er dazu im Prozess erklärt.

dpa