Laute Knaller und bunte Lichter hoch am Himmel gehören für viele in Deutschland zu Silvester. Welche Regeln gibt es in anderen europäischen Ländern?
Silvesterfeuerwerk: Was gilt in anderen Ländern?

Derzeit ist es in Deutschland möglich, drei Tage lang Feuerwerk für Silvester zu kaufen. Bis Samstagabend sind Raketen und Böller im Handel erhältlich. Bereits am Donnerstag war der Andrang an vielen Orten groß. Allerdings ist das Böllern nur vom Silvesterabend bis zum Morgen des 1. Januars erlaubt, außerhalb von Verbotszonen und nicht zu nah an besonderen Gebäuden. Wie sehen die Regeln in anderen europäischen Ländern aus?
Niederlande: Mehr Feuerwerksverbote
In den Niederlanden, wo der Verkauf von Feuerwerk ebenfalls am Donnerstag begann, wurden seit 2020 strengere Vorschriften eingeführt. Schwere Feuerwerkskörper sind seitdem nicht mehr erlaubt. Trotzdem gelangen große Mengen illegaler Knallkörper ins Land – laut Angaben der Polizei unter anderem in Paketen aus Tschechien und Polen. In den letzten Wochen wurden bereits mehr als 60 Tonnen solcher Böller beschlagnahmt.
Angesichts der Gefahren durch illegale Feuerwerkskörper und der allgemeinen Umweltbelastungen entscheiden sich immer mehr Gemeinden dafür, Verbote zu erlassen und nur noch zentrale Feuerwerke zuzulassen. Im letzten Jahr gab es bereits in zwölf Gemeinden Böllerverbote, darunter in den Großstädten Amsterdam und Rotterdam. In diesem Jahr wurden vier weitere Städte, nämlich Arnheim, Eindhoven, Tilburg und Amersfoort, hinzugefügt.
Nunmehr residieren 3,1 Millionen Einwohner der Niederlande – oder 18 Prozent der Gesamtbevölkerung – in einer Kommune, in der ein Feuerwerksverbot für Privatpersonen gilt, wie der öffentlich-rechtliche Sender NOS berechnet hat. Trotzdem hat dies bisher keine signifikante Veränderung bewirkt: In zahlreichen Gemeinden mit derartigen Verboten wurden laut Einschätzung der Bewohner im vergangenen Jahr ähnlich viele Feuerwerkskörper gezündet wie zuvor.
Frankreich: Böllerverbot in vielen Kommunen
In Frankreich haben zahlreiche Gemeinden das Zünden von Feuerwerk aus Gründen des Brandschutzes oder aus Angst vor Ausschreitungen verboten, wie zum Beispiel Paris und Straßburg. Bestimmte Feuerwerkskategorien sind ohnehin nur für Profis zugänglich. Anstelle dessen veranstalten viele Städte organisierte Feuerwerksshows. Die bekannteste ist zweifellos die auf der Prachtstraße Champs-Élysées in Paris, wo im vergangenen Jahr eine Million Menschen das neue Jahr begrüßten.
Italien: Raketen und Böller gibt es nicht im Supermarkt
Auch in Italien werden zu Silvester gerne Feuerwerkskörper und Böller abgebrannt. In diesem Mittelmeerland ist es möglich, Tischfeuerwerkskörper in Supermärkten, Schreibwarengeschäften und Tabakläden zu kaufen – Raketen und Böller für den Gebrauch außerhalb des Hauses jedoch nur in Geschäften mit einer entsprechenden Verkaufslizenz. Darüber hinaus dürfen sie nur von Personen über 18 Jahren erworben werden. Stärkere Böller, die beispielsweise einen höheren Anteil an Schwarzpulver enthalten, dürfen nur mit einer Lizenz oder von Fachleuten gezündet werden.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht ist im Allgemeinen gestattet, jedoch gelten die Regeln für den Gebrauch strenger als in Deutschland. Es ist beispielsweise nicht erlaubt, Raketen und Böller an dicht besiedelten Orten oder in unmittelbarer Nähe von Menschen oder Tieren abzufeuern. In einigen Regionen und Städten ist es überhaupt nicht gestattet, sie an öffentlichen Plätzen zu zünden. Darüber hinaus gibt es in einigen Großstädten Bereiche, in denen das Abbrennen von Böllern untersagt ist.
Obwohl es jedes Jahr illegal Feuerwerkskörper gibt, werden immer wieder in Italien ganze Lager mit großen Mengen illegaler Böller beschlagnahmt. Vor kurzem entdeckte die Finanzpolizei in der Nähe von Neapel ein Lager mit 1,2 Tonnen nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern.
Polen: Im eigenen Garten tagsüber immer erlaubt
In Polen ist es erlaubt, das ganze Jahr über Feuerwerk im eigenen Garten abzubrennen – jedoch nur zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr. Der Verkauf von Böllern und Raketen ist nur an Erwachsene gestattet. An Silvester ist es erlaubt, Feuerwerk auch auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu zünden. Die Kommunen können jedoch Einschränkungen bezüglich Zeit und Ort festlegen. Bei Ruhestörung oder unsachgemäßem Umgang mit den Knallkörpern können Bußgelder von bis zu 5000 Zloty (1150 Euro) verhängt werden. In Polen wird derzeit auch darüber diskutiert, ob das Abbrennen von Feuerwerk aus Rücksicht auf die Tiere vermieden werden sollte. Dies wird beispielsweise von der Tierschutzbehörde in Warschau gefordert. In diesem Jahr wird es in der polnischen Hauptstadt kein öffentliches Feuerwerk geben.
Großbritannien: Auch hier Verkauf nur kurz vor Festen
In Großbritannien dürfen Erwachsene grundsätzlich Feuerwerk auf privatem Gelände zünden, jedoch nur zwischen 7.00 Uhr und 23.00 Uhr. Es gibt jedoch Ausnahmen wie den Guy Fawkes Day (Bonfire Night) am 5. November, an dem bis Mitternacht Feuerwerk erlaubt ist, sowie die Silvesternacht, das chinesische Neujahr und das hinduistische Lichterfest Diwali, an denen bis 1.00 Uhr morgens des folgenden Tages Feuerwerk gezündet werden darf. Das Zünden von Feuerwerk auf Straßen und öffentlichen Plätzen ist grundsätzlich verboten. Der Verkauf von Feuerwerk ist nur einige Tage vor den Festen erlaubt, an denen länger geböllert werden darf. Professionelles Feuerwerk darf nur von lizenzierten Händlern verkauft und von Fachleuten gezündet werden.
Österreich: Außerorts das ganze Jahr erlaubt
Raketen, Knallfrösche, Fontänen und ähnliche Feuerwerkskörper dürfen in Österreich außerhalb von Ortsgebieten das ganze Jahr über entzündet werden. Innerorts sind sie generell nicht erlaubt – die Bürgermeister können sie jedoch gemäß dem Innenministerium zeitlich begrenzt genehmigen. Viele erlassen eine solche Verordnung für die Silvesternacht. Personen, die Feuerwerkskörper benutzen möchten, müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Professionelles Feuerwerk darf in Österreich auch nur von Personen ab 18 Jahren und nur von Fachleuten mit spezieller Genehmigung bedient werden. In der unmittelbaren Nähe von Krankenhäusern, Kinder-, Alten- und Erholungsheimen, religiösen Gebäuden sowie Tierheimen und Zoos sind Feuerwerkskörper jedoch verboten, auch außerhalb von Ortschaften. Verstöße können mit Strafen von bis zu 3600 Euro geahndet werden.








