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Soldat unter vierfachem Mordverdacht – Anklage erhoben

Ein Bundeswehrsoldat soll vier Menschen getötet haben, darunter ein kleines Kind. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Die Vorwürfe wiegen schwer.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes.
Foto: Sina Schuldt/dpa

Nach den tödlichen Schüssen auf vier Menschen im niedersächsischen Landkreis Rotenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Die Ermittler werfen dem Soldaten nach eigenen Angaben vierfachen Mord vor. Er soll die Opfer aus Hass und Rache getötet haben, Hintergrund seien Eheprobleme gewesen. Das Landgericht Verden muss nun über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden.

Der Verdächtige wird beschuldigt, auf vier Menschen mit einer Waffe gezielt zu haben. Die Opfer überlebten den Angriff in der Nacht zum 1. März nicht. Sie alle waren aus dem Umfeld der Ehefrau des mutmaßlichen Täters, von der er sich getrennt hatte. Der 32-Jährige soll zuerst den neuen Freund seiner Ex-Frau und dessen Mutter in Scheeßel getötet haben. Danach soll er in Bothel, nur wenige Kilometer entfernt, auf eine Freundin seiner Ex-Partnerin und deren dreijährige Tochter geschossen haben.

Am folgenden Tag soll sich der Deutsche an der Von-Düring-Kaserne in der Stadt Rotenburg (Wümme) gemeldet haben. Rotenburg befindet sich in der Nähe der vermuteten Tatorte. Der Soldat soll zur Kaserne gefahren sein, aus einem Fahrzeug ausgestiegen und sich zu erkennen gegeben haben. Die hinzugerufenen Polizisten nahmen den Mann fest. Seit der Tat befindet er sich in Untersuchungshaft. Laut Polizeiangaben soll der Verdächtige kein Mitglied der Kaserne sein.

Der Soldat war laut Ermittlern bewaffnet mit einem Sturmgewehr und einer Pistole. Die Waffen wurden nicht aus Beständen der Bundeswehr beschafft. Ein Molotowcocktail steckte in der Fahrertür seines Autos, im Kofferraum lag Munition neben einem Bundeswehr-Rucksack. Die Absichten des Mannes blieben zunächst unklar.

Kurz vor dem Verbrechen hatten die Noch-Ehefrau und ihr neuer Freund – eines der Opfer – Unterstützung gesucht und den Verdächtigen wegen Bedrohung angezeigt. Noch am selben Tag fand laut den Ermittlern eine sogenannte Gefährderansprache statt. Die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, in einem separaten Verfahren zu prüfen, ob der Verdächtige das Paar tatsächlich im Vorfeld des Verbrechens bedroht hatte.

dpa