Seine Machtstellung als Doktorvater soll ein Hochschullehrer ausgenutzt haben, um Frauen zu schlagen und zu demütigen. Jetzt droht dem 60-Jährigen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Strafe für Professor nach Misshandlung verschärft

Ein Göttinger Professor wurde zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt, weil er zwei Doktorandinnen und eine Mitarbeiterin misshandelt hat. Das Landgericht Göttingen befand den Wissenschaftler der Körperverletzung im Amt, Nötigung im besonders schweren Fall und Freiheitsberaubung für schuldig. Eine frühere Verurteilung wurde erneut verschärft.
Es wird behauptet, dass er die Frauen mit einem Bambusstock oder der flachen Hand auf den Po oder die Brüste geschlagen hat. Vorher sperrte er in der Regel die Bürotür ab und steckte den Schlüssel in die Hosentasche.
Der Mann, der heute 60 Jahre alt ist, wurde bereits im März 2022 zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil wurde teilweise vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Nun wurden zwei weitere Taten aus dem Sommer 2015 ebenfalls als Nötigung eingestuft.
«Demütigung ersten Ranges»
Laut dem Vorsitzenden Richter David Küttler hat der Mann die Zeugin in beiden Fällen aufgefordert, für die Schläge die Hose und Unterhose herunterzulassen. Nach mindestens zehn schmerzhaften Schlägen habe er die Frau umarmt und sie gebeten, sich zu bedanken.
«Es war eine Demütigung ersten Ranges», sagte der Richter. Der Professor habe sich darüber hinweggesetzt, dass die Doktorandin die körperliche Züchtigung ablehnte und ihr bei ähnlichen Taten zuvor damit gedroht, die Betreuung ihrer Doktorarbeit zu beenden, sollte sie sich widersetzen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde zunächst nicht bekannt gegeben, ob die Verteidigung das Urteil anfechten wird.
Falls das Urteil rechtskräftig wird, würde der Professor der Universität Göttingen automatisch seinen Beamtenstatus verlieren. Seit 2017 wurde dem Professor nach Bekanntwerden der Vorfälle von der Hochschule die Führung der Dienstgeschäfte untersagt und auf seine Absetzung geklagt.
Verteidigungsstrategie «sexistisch und rassistisch»
Die drei betroffenen Frauen waren schon im ersten Prozess als Nebenklägerinnen aufgetreten. «Ich freue mich sehr für meine Mandantin», sagte Steffen Hörning nach der Verhandlung. «Sie hat einen jahrelangen Leidensweg hinter sich mit vielen psychischen Belastungen.» Der Rechtsanwalt kritisierte die Verteidigungsstrategie als «sexistisch und rassistisch».
Auch der Vorsitzende Richter wies in seiner Urteilsbegründung die Behauptung der Verteidigung zurück, die junge Frau habe mit dem Professor eine «Bestrafungsvereinbarung» getroffen, weil sie dies angeblich aus ihrer Schulzeit in Vietnam gekannt habe. Vielmehr habe der Angeklagte die Zeugin massiv unter Druck gesetzt und genötigt, sich der Erniedrigung auszusetzen, sagte Küttler.
Der Professor hatte sexuelle Motive bei den Schlägen auf den nackten Hintern abgestritten und gesagt, er habe die Doktorandin vielmehr zu besseren Leistungen motivieren und auf künftige Jobs vorbereiten wollen. Die Schläge habe er eher als «Patscher» empfunden.








