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Thomas Drach wehrt sich gegen Verurteilung

Noch im Gerichtssaal hatte Reemtsma-Entführer Drach vergangene Woche erklärt, dass er sofort Revision gegen das Urteil einlegen wolle. Jetzt setzt er sein Vorhaben um.

Thomas Drach sitzt im Gerichtssaal auf der Anklagebank.
Foto: Oliver Berg/dpa

Der verurteilte Thomas Drach, der wegen Raubs und versuchten Mordes verurteilt wurde, legt juristisch Einspruch gegen das Urteil des Kölner Landgerichts ein. Das Gericht bestätigte auf Anfrage, dass der 63-Jährige über seine Anwälte Revision eingelegt hat. Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet.

Drach wurde letzte Woche zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Zusätzlich verhängte das Gericht eine anschließende Sicherungsverwahrung gegen den ehemaligen Reemtsma-Entführer.

Nachdem er seine Haftstrafe verbüßt hat, würde Drach in den Maßregelvollzug überstellt werden und weiterhin im Gefängnis bleiben. Das Gericht hat festgestellt, dass Drach in den Jahren 2018 und 2019 drei Raubüberfälle auf Werttransporter in Köln und Frankfurt am Main begangen hat.

Drach erklärte noch im Gerichtssaal, dass er sofort Revision einlegen wolle. Das Gericht blockte ihn jedoch ab und erklärte, dass dies schriftlich bei der Geschäftsstelle geschehen müsse. Im Prozess bestritt Drach stets alle Vorwürfe und seine Verteidiger beantragten Freispruch für ihn.

Im Jahr 1996 wurde der Deutsche Jan Philipp Reemtsma, Erbe der Hamburger Tabak-Dynastie Reemtsma, entführt und nach Zahlung eines Lösegeldes wieder freigelassen. Für diese Tat war Drach bereits zu einer Haftstrafe von vierzehneinhalb Jahren verurteilt worden.

dpa