Verkehrsgerichtstag empfiehlt, dass betrunkenen Fahrern nach einem schweren Unfall das Fahrzeug dauerhaft entzogen werden soll, unabhängig von Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
Verkehrsgerichtstag empfiehlt: Betrunkene Fahrer sollen ihr Auto verlieren können

Der Verkehrsgerichtstag hat empfohlen, dass Personen, die betrunken Auto fahren und einen schweren Unfall verursachen, in Zukunft ihr Fahrzeug verlieren können sollen. Diese Empfehlung wurde auf der Abschlusspressekonferenz in Goslar bekanntgegeben. Über 1700 Fachleute haben in diesem Jahr in acht Arbeitskreisen über Themen des Verkehrsrechts und der Verkehrssicherheit gesprochen. Die Veranstaltung endete am Freitag.
Nach einer strafbaren Rauschfahrt unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol soll das Fahrzeug sowohl bei Vorsatz als auch Fahrlässigkeit eingezogen werden können. Der Fahrer oder die Fahrerin muss dann sein Fahrzeug dauerhaft an den Staat abgeben. Bei Alkohol am Steuer kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen, zum Beispiel wenn es zu einem Unfall kommt oder der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt. Diese Regelung soll für alle Fahrzeuge gelten, einschließlich Fahrräder oder Roller, und auch für Fahrzeuge, die nicht dem Täter gehören. Eine Voraussetzung ist, dass der Fahrer bereits in den letzten fünf Jahren wegen einer ähnlichen Tat verurteilt wurde.
Die Entscheidungen wurden von Verbänden wie dem Auto-Club Europa, dem Automobil-Club Verkehr und dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat begrüßt.
Schärfere Strafen für Punktehandel gefordert
Bisher gibt es eine Gesetzeslücke, die es Autofahrern manchmal ermöglicht, Punkte für Verkehrsverstöße zu umgehen. Es ist derzeit möglich, die Punkte einer anderen Person auf sich zu nehmen, ohne Strafen befürchten zu müssen, je nach Auslegung des Rechts. Einige Unternehmen aus anderen EU-Ländern bieten dies auch online gegen Bezahlung an. Der Verkehrsgerichtstag fordert daher strengere Strafen sowohl für die eigentlichen Fahrer als auch für die Unternehmen, die den sogenannten Punktehandel anbieten. Es sollte unter anderem möglich sein, Menschen, die solche Angebote nutzen, mit Fahrverboten zu belegen. Darüber hinaus sollten Internetangebote für den Punktehandel verboten werden.
Unabhängig davon sollen Verstöße im Straßenverkehr weiterhin verfolgt werden. Der Verkehrsgerichtstag forderte, dass Bußgeldbehörden mehr Personal erhalten sollten. Außerdem sollte die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr von drei auf sechs Monate verlängert werden.
Unfallflucht: Meldung von Unfällen erleichtern
Im Rahmen der Diskussion über eine Reform der Unfallflucht sprach sich der Verkehrsgerichtstag dagegen aus, die Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Die Meldung eines Unfalls sollte jedoch besser geregelt werden, zum Beispiel durch die Einrichtung einer neutralen, digitalen Meldestelle. Es sollte auch möglich sein, einen Unfall bis zu 24 Stunden nach dem Vorfall straffrei zu melden. Außerdem sollte eine Mindestwartezeit festgelegt werden, die der Unfallverursacher im Idealfall einhalten sollte. Die Wartezeit sollte nicht zu lang sein, so der Strafrechtsprofessor Jan Zops, der den Arbeitskreis leitete. Darüber hinaus wurde empfohlen, dass Fahrerflucht in Zukunft nicht mehr automatisch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden sollte, solange nur Sachschäden entstanden sind.
Mehr Informationen zur Haftung bei Reisen
Die Verkehrsgerichtstage sind der Meinung, dass Reisende, die mit verschiedenen Verkehrsmitteln wie der Bahn und dem Flugzeug unterwegs sind, besser über ihre Rechte informiert werden sollten. Dies sollte vor der Buchung auf einfache Weise deutlich gemacht werden, zum Beispiel mit Piktogrammen. Insbesondere wurde über die Haftung bei Verspätungen und verpassten Anschlüssen diskutiert. Es wurde empfohlen, Passagierrechte zu vereinheitlichen und klarer zu regeln, wer im Zweifelsfall haftet. Entschädigungszahlungen sollten sich nach Ansicht der Verkehrsgerichtstage am Ticketpreis orientieren. Sie sollten auch gezahlt werden, wenn der Zielort mit erheblicher Verspätung erreicht wurde – nicht nur bei abgebrochenen Reisen.
Bei Unfallschäden mehr außergerichtlich klären
Die meisten Experten haben auf dem Verkehrsgerichtstag über Unfallschäden diskutiert. Speziell ging es um den Umgang mit Vorschäden bei der Schadensregulierung. Nach einem Unfall sollte das Auto bereits auf Vorschäden untersucht werden, wenn das Unfallopfer ein Schadensgutachten einholt. Wenn der Versicherer, der den Schaden bezahlen soll, Informationen über einen Vorschaden in seinen Akten hat, sollte er dies dem Unfallopfer vor einer Gerichtsverhandlung mitteilen. Manchmal wissen die Autobesitzer selbst nichts von Vorschäden, zum Beispiel wenn sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens nicht darüber informiert wurden, erklärte Bundesrichterin Vera von Pentz, die den entsprechenden Arbeitskreis geleitet hat.








