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Umstrittenes Cannabis-Gesetz ist unterschrieben

Macht der Bundespräsident das, was die Union in Bundestag und Bundesrat nicht schaffte: das Cannabis-Gesetz aufhalten? Mancher in der Unionsfraktion hoffte darauf – und wurde jetzt enttäuscht.

Da der Bundespräsident im Urlaub ist, hat Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig das Cannabis-Gesetz unterzeichnet.
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Das umstrittene Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition ist unterschrieben und wird wie geplant am 1. April in Kraft treten. Stellvertretend für Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der im Urlaub ist, hat Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig das Gesetz unterzeichnet.

Die Prüfung habe ergeben, dass «keine verfassungsrechtlichen Bedenken einer Ausfertigung entgegenstehen», teilte das Bundespräsidialamt mit. «Der Auftrag für die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist erteilt.»

Das Gesetz, das nach langen Diskussionen zustande gekommen ist, markiert einen Wendepunkt in der deutschen Drogenpolitik. Es erlaubt Volljährigen den Besitz und Anbau von Drogen unter strengen Vorgaben für den Eigenkonsum. Der Bundesrat hat das Gesetz erst am vergangenen Freitag verabschiedet.

Die Unionsfraktion im Bundestag hoffte anschließend, das Gesetz könne noch aufgehalten werden, indem der Bundespräsident es nicht unterzeichnet. Ihr gesundheitspolitischer Sprecher Tino Sorge hatte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt: «Das Gesetz sollte nach der chaotischen Debatte der letzten Wochen vorerst gestoppt werden. Dafür ist es noch nicht zu spät.»

Der Bundespräsident überprüft Gesetze hauptsächlich darauf, ob sie gemäß den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind. Gemäß vorherrschender juristischer Meinung steht ihm auch ein begrenztes materielles Prüfungsrecht zu. Demnach kann er die Unterschrift unter ein Gesetz verweigern, wenn dessen Inhalt eindeutig gegen das Grundgesetz verstößt.

dpa