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Urteil im Prozess um getötete Studentin Hanna erwartet

Mord – oder war es vielleicht doch ein Unfall? Auch zum Ende des Indizienprozesses um den Tod der Studentin Hanna bleiben Fragezeichen. Nun wird das Urteil erwartet.

Das Landgericht Traunstein will im Fall um die getötete Studentin Hanna ein Urteil sprechen.
Foto: Lennart Preiss/dpa

Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna wird das Urteil nach einem halben Jahr Verhandlungsdauer am Dienstag vom Landgericht Traunstein verkündet. Die Staatsanwaltschaft forderte neuneinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Mordes für den 22-jährigen Angeklagten, während die Verteidigung auch nach über 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten sieht und einen Freispruch fordert.

Die junge Frau aus dem oberbayerischen Aschau im Chiemgau hatte in der Nacht zum 3. Oktober 2022 in dem Club «Eiskeller» gefeiert und war am nächsten Tag tot in einem Fluss gefunden worden. Der Fall sorgte über die Region hinaus für Entsetzen, eine Sonderkommission ermittelte unter Hochdruck, Hunderte Zeugen wurden befragt. Schließlich wurde unter Mordverdacht ein junger Deutscher verhaftet, der in der Nacht in der Nähe des Clubs gejoggt war.

Anklage: Unfall ausgeschlossen

Die Anklage behauptet, dass der damals 20-jährige Mann die 23-jährige Medizinstudentin auf ihrem Heimweg vom Club aus sexuellen Gründen angegriffen, schwer verletzt und dann in den Bärbach geworfen hat. Dort ertrank sie. Die Verteidigung hielt es immer für möglich, dass die junge Frau, die bei ihrem Tod etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte, ohne äußere Einwirkung in den Bach fiel.

Der Indizienprozess, der im Oktober 2023 begann, erwies sich als kompliziert. Aufgrund zahlreicher Beweisanträge zog sich das Verfahren hin. Der Angeklagte schwieg während des Verfahrens und verzichtete auch auf sein letztes Wort.

Die Anklage ist von seiner Schuld überzeugt. Der Prozess habe vollumfänglich bestätigt, dass dieser «ohne jeden Zweifel Täter dieses Tötungsdelikts ist», sagte Staatsanwalt Wolfgang Fiedler in seinem Plädoyer. Ein Unfall sei ausgeschlossen. Der junge Mann habe in der Zeit vor der Tat zahlreiche Pornos angesehen, in denen es auch um Gewalt ging. Sein Potenzial aus Frust und Aggression habe sich gesteigert und in der Tat entladen.

Es gebe keine Indizien oder Beweise, die den Angeklagten entlasteten, sagt der Staatsanwalt. «Sie haben nichts, was gegen diesen Jungen spricht», sagt Verteidigerin Regina Rick. Diametral auseinander lagen bis zum Schluss die Sicht auf Beweismittel, Aussagen von Zeugen, das Verhalten des jungen Mannes.

Eltern als Nebenkläger

Die Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl und Markus Frank hatten Aussagen wichtiger Zeuginnen und Zeugen unter die Lupe genommen und widersprüchliche Aussagen aufgedröselt. Eklatante Punkte passten nicht zusammen, sagte Frank mit Blick auf eine Zeugin. Sein Kollege Baumgärtl sagte über eine andere: «Die Zeugin hat falsche Angaben gemacht, wenn auch durchaus die Möglichkeit besteht, dass sie sich schlichtweg nur geirrt hat.»

Im Verlauf des im Oktober 2023 gestarteten Prozesses gab es mehrere Störungen. Es wurde ein Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt, eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Weitergabe interner Informationen erstattet, Verteidiger wurden bedroht – und am Tag der Plädoyers informierte die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler das Publikum im überfüllten Gerichtssaal darüber, dass es Hinweise auf einen möglichen Amoklauf gegeben habe.

Hannas Eltern nahmen als Nebenkläger an dem Verfahren teil. Immer wieder kämpfte bei den Plädoyers die Mutter mit den Tränen. Für die Eltern stelle sich «tausendfach die Frage: warum?», sagte deren Anwalt Walter Holderle in seinem Plädoyer. Diese Frage sei in dem Prozess «bedauerlicherweise unbeantwortet» geblieben. Die Frage, wer ihre Tochter umbrachte, sei hingegen ganz klar beantwortet worden. Er schloss sich somit dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer Verurteilung des Angeklagten zu neuneinhalb Jahren Haft an.

dpa