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Urteil: Wolfsjagdverbot auch in Österreich gültig

Beim Wolf scheiden sich die Geister. Die einen halten eine Jagd auf das Raubtier für nötig, die anderen verweisen auf den sehr hohen Schutz. Ein Urteil bringt neuen Stoff für die Debatte.

Ein Urteil zur Jagd auf Wölfe sorgt für neuen Zündstoff. (Illustration)
Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Der Abschuss bestimmter Wölfe, der in Österreich seit etwa zwei Jahren praktiziert wird, stößt auf starken rechtlichen Widerstand. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem Urteil festgestellt, dass das Verbot der Wolfsjagd auch in Österreich gilt.

«Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist», erklärte das Gericht in Luxemburg. Der Wolf sei – unbeschadet von Ausnahmeregelungen in anderen Ländern – durch die Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie (FFH) streng geschützt. 

Das Gericht entschied über den Fall eines sogenannten Schadwolfs, der angeblich im Bundesland Tirol etwa 20 Schafe gerissen haben soll und zur Abschuss freigegeben wurde.

Reaktion in Tirol: keine unmittelbare Auswirkung

In einer ersten Reaktion erklärte der Tiroler Landesagrarminister Josef Geisler (ÖVP), dass der Richterspruch keine unmittelbaren Auswirkungen habe, er bringe «aber leider auch keine Erleichterungen». Die Abschussverordnungen hätten sich bewährt. «Unter Anlegung eines strengen Prüfmaßstabes können wir weiterhin Schad- und Risikowölfe entnehmen.» Die Verordnungen seien Einzelfallentscheidungen, die auch die Besonderheiten der Almwirtschaft berücksichtigten. 

Bisher 20 Abschüsse in Österreich

Laut einer Übersicht des Österreichzentrums Bär, Wolf Luchs wurden seit dem letzten Jahr insgesamt 20 Schad- und Risikowölfe in der Alpenrepublik getötet. Schadwölfe sind Wölfe, die zuvor hauptsächlich Schafe gerissen haben. Ein Risikowolf ist ein Tier, das sich menschlichen Siedlungen nähert und nicht vertrieben werden kann.

Laut dem Zentrum wurden im letzten Jahr in Österreich 104 Wölfe nachgewiesen. Die meisten davon waren Wanderwölfe, die nicht dauerhaft in Österreich jagen.

Die Entscheidung verdeutlicht aus Sicht des Landes Tirol, dass es bei der FFH-Richtlinie großen Änderungsbedarf gibt. «Wir fordern die EU-Kommission und das Europäische Parlament auf, den Schutzstatus zu senken und erwarten uns hier mehr Tempo. Der Wolf ist nicht vom Aussterben bedroht und gehört reguliert wie jedes andere Wildtier auch», sagte Geisler.

Experte: Folgen über Österreich hinaus

Laut dem Juristen Jochen Schumacher vom Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen hat das Urteil über Österreich hinausgehende Konsequenzen. Er erklärte der Deutschen Presse-Agentur: “Es wird sich auf alle EU-Mitgliedsstaaten auswirken.”

Die Hürden für einen Abschuss seien noch einmal präzisiert worden. In Österreich müsse nun für jede einzelne Alm vor Ort geprüft werden, ob ein Schutz zum Beispiel durch Hirten oder Zäune möglich sei. «Die derzeitige Praxis, anhand von Kriterien pauschal die Almen als nicht schützbar einzustufen, ist mit der FFH-Richtlinie jedenfalls nicht vereinbar», sagte Schumacher. 

dpa