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Weihnachtsamnestie für über 670 Häftlinge

Es ist nahezu Tradition: In den Wochen vor Weihnachten werden Häftlinge früher entlassen. Den Gefangenen beschert die sogenannte Weihnachtsamnestie kostbare Zeit.

Mehrere hundert Häftlinge in Deutschland werden vor Weihnachten vorzeitig aus der Haft entlassen.
Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Laut einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Justizministerien der Länder werden in Deutschland mehr als 670 Häftlinge vorzeitig entlassen und können somit Weihnachten zu Hause feiern. Allerdings dürften dieses Mal deutlich weniger von der sogenannten Weihnachtsamnestie profitieren. Mehrere Bundesländer gaben an, dass die Anzahl der freigelassenen Personen im Vergleich zum Vorjahr geringer ist.

Gefangene, die ohnehin rund um den Jahreswechsel entlassen würden, haben die Möglichkeit, von der Weihnachtsamnestie zu profitieren. Es gibt jedoch auch Insassen, die eine vorzeitige Entlassung ablehnen und es vorziehen, Weihnachten im Gefängnis zu verbringen. In Niedersachsen haben laut dem Justizministerium in Hannover vier Gefangene auf diese Option verzichtet.

Wie im Vorjahr entfällt die größte Anzahl an Freigelassenen auf Baden-Württemberg. Etwa 200 Männer und Frauen durften bereits Mitte November vorzeitig die Haftanstalten verlassen.

So sieht die Verteilung in einigen Ländern aus: In Hessen werden mindestens 93 Gefangene vorzeitig entlassen. In Rheinland-Pfalz sind es 77 Häftlinge, in Schleswig-Holstein 31, in Brandenburg sind es 29, in Hamburg 31. In Berlin werden 90 Häftlinge freigelassen – die endgültige Bilanz zum Gnadenerweis, wie die Weihnachtsamnestie korrekt genannt wird, wird laut der Berliner Justizsenatsverwaltung erst Anfang 2024 veröffentlicht.

Gefangene in Sachsen können noch auf Freilassung hoffen

Auch in Sachsen gibt es noch Hoffnung für Gefangene: Das Ministerium in Dresden hat angekündigt, dass sich die Tore bis Heiligabend früher als erwartet für weitere Inhaftierte öffnen könnten. Bislang wurden seit Mitte November bereits 19 Erwachsene vorzeitig entlassen.

Die meisten Bundesländer haben Informationen zur Weihnachtsamnestie vorgelegt. Bayern gewährt grundsätzlich keine Begnadigung zum Jahresende, Thüringen wird erst im neuen Jahr Zahlen veröffentlichen. Nordrhein-Westfalen hat ebenfalls noch keine Statistik vorgelegt. Im letzten Jahr wurden bundesweit über 1000 Personen vorzeitig freigelassen.

Die Weihnachtsamnestie verfolgt einen weiteren Gedanken: «Durch die vorzeitige Entlassung anlässlich des Weihnachtsfestes soll die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtert werden», hatte die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) gesagt.

Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) sagte: «Zudem sollen die Inhaftierten die Möglichkeit bekommen, Hilfsangebote zu nutzen und Beratungsstellen aufzusuchen sowie Behördengänge zu erledigen, bevor diese wegen der Feiertage gar nicht oder kaum zu erreichen sind.»

Die Bedingungen sind streng: Nur Gefangene, die während ihrer Haftzeit keinen negativen Eindruck hinterlassen haben und keine langjährige Haftstrafe verbüßen mussten, kommen in Frage. Normalerweise handelt es sich bei den vorzeitig entlassenen Häftlingen um Personen, die wegen Diebstahls- oder Drogendelikten oder Beleidigung inhaftiert waren.

dpa