Ein 17-Jähriger muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Die Eltern des Opfers treten als Nebenkläger auf und erhoffen sich mehr Informationen.
Tödliche Schlägerei bei Jugendfußballturnier: Prozessbeginn unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der jugendliche Angeklagte betritt am Donnerstagmorgen den Verhandlungssaal 10 im ersten Stock des Frankfurter Landgerichts. Er trägt die Mütze der roten Kapuzenjacke tief in die Stirn gezogen und eine grüne Mundschutzmaske vor dem Gesicht. Nachdem sich die Türen geschlossen haben, findet der Prozess um eine tödliche Schlägerei nach einem Jugendfußballturnier unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der 17-Jährige muss vor der 3. großen Jugendkammer wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt werden. Ein 15-jähriger Junge aus Berlin starb nach einem Schlag gegen den Kopf. Das Gericht muss in den acht geplanten Verhandlungsterminen klären, ob der damals 16-Jährige dafür verantwortlich war.
Schlägerei zwischen französischen und deutschen Jugendlichen
Der Vorfall ereignete sich am Pfingstsonntag 2023 auf einem Fußballplatz in Frankfurt. Bei einem internationalen Turnier traten eine Mannschaft aus Berlin und eine Mannschaft aus Metz in Frankreich gegeneinander an. Nach Abpfiff kam es zu einer Schlägerei zwischen den französischen und den deutschen Spielern. Die Staatsanwaltschaft spricht von «Tumult».
Gemäß der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte angeblich zunächst einen Spieler des gegnerischen Teams mit den Fäusten im Oberkörperbereich geschlagen. Der Angeklagte wurde daraufhin zunächst von einem Mitspieler weggezogen. Allerdings begab er sich erneut zu der Menschenmenge und schlug den Jugendlichen aus Berlin gegen die Wange beziehungsweise den Hals.
Der 15-Jährige erlitt einen Zusammenbruch und wurde wiederbelebt. Im Krankenhaus wurden schwerwiegende Hirnverletzungen diagnostiziert. Drei Tage nach dem Vorfall wurde der Junge für hirntot erklärt. Als Organspender wurde er nach seinem Tod zum Lebensretter für andere.
Eltern würden es «emotional nicht schaffen»
Die Eltern des Verstorbenen treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Sie waren am Donnerstag nicht vor Ort und werden nach Angaben ihres Anwalts auch zu weiteren Terminen nicht kommen. «Der Grund ist, dass jedes Mal, wenn sie darüber reden, Paul ein zweites Mal stirbt. Sie würden es emotional nicht schaffen», sagte der Berliner Rechtsanwalt René Lau, der die Eltern vor Gericht vertritt.
Von der Nebenklage erhoffen sich die Eltern vor allem mehr Informationen, so der Anwalt. «Sie wollen wissen, was genau vor Ort passiert ist.» Laut den Eltern war Paul «völlig gesund», er habe keinerlei Vorerkrankungen gehabt. Zum dem Angeklagten hatte Lau bisher keinen Kontakt. «Ich sehe ihn heute zum ersten Mal.»
Paul – der Name wird in den Gängen des Gerichts erwähnt, auch sein Fußballverein nannte den Vornamen des Opfers. Der Angeklagte wird nicht mit seinem Namen genannt, nicht einmal auf dem Aushang vor dem Saal wird sein Name, wie es normalerweise der Fall ist, abgekürzt aufgelistet. Selbst die Anwälte werden nur mit «NN» bezeichnet.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Seit Mai 2023 befindet sich der vermutliche Täter in Deutschland in Untersuchungshaft. Der Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit ist das Alter des Angeklagten. Im Falle von Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Laut Staatsanwaltschaft sind etwa 20 Zeugen geladen, hauptsächlich Spieler und Betreuer der beiden Mannschaften, daher sind die meisten Zeugen minderjährig. Gemäß dem Aushang waren zum Beginn des Prozesses sechs Zeugen, ein Dolmetscher und zwei Sachverständige geladen. Der Angeklagte wird von einem Wahl- und einem Pflichtverteidiger vertreten. Beide äußerten sich nicht, bevor sich die Türen schlossen.








