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Zentraler Zeuge im Prozess gegen Christian B. im Fokus

Dem Verdächtigen im Fall Maddie, Christian B., werden in einem anderen Verfahren Vergewaltigungen und sexueller Missbrauch vorgeworfen. Wie glaubwürdig ist aber ein wichtiger Zeuge für zwei Taten?

Ermittler verdächtigen Christian B. auch im Fall Maddie.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa

Ein wichtiger Zeuge wird erneut im Prozess gegen Christian B., der auch im Fall Madeleine McCann des Mordes verdächtigt wird, in den Mittelpunkt gerückt. Die Vernehmung des 53-Jährigen soll heute vor dem Landgericht Braunschweig fortgesetzt werden.

Vor zwei Monaten hatte der Mann der Strafkammer bereits von zwei Vergewaltigungsvideos berichtet, auf denen er den Angeklagten erkannt haben will. Im Wesentlichen steht für die restliche Vernehmung noch das Fragerecht der Verteidigung aus. Die Frage nach der Glaubwürdigkeit des Zeugen dürfte dabei im Mittelpunkt stehen.

Vorwurf: Vergewaltigungen und sexueller Missbrauch

Dem 47-jährigen Christian B. wird im Braunschweiger Prozess vorgeworfen, drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern in Portugal begangen zu haben. Zwischen Ende 2000 und Frühjahr 2006 soll er eine unbekannte 70 bis 80 Jahre alte Frau in ihrer portugiesischen Ferienwohnung im Schlafzimmer vergewaltigt und dabei gefilmt haben.

Im gleichen Zeitraum soll er eine mindestens 14-Jährige vergewaltigt haben, indem er sie an einen Holzpfahl in seiner damaligen Wohnung fesselte, schlug und zum Oralverkehr zwang. Beide mutmaßlichen Opfer sind jedoch bisher unbekannt.

Da die beiden Videos völlig verschwunden sind, ist die Aussage des Zeugen für diesen Anklagekomplex von großer Bedeutung. Als der Angeklagte 2006 wegen Dieseldiebstahls ins Gefängnis kam, behauptete der Zeuge Anfang März in Braunschweig, dass er von ihm bestohlen wurde. Der Zeuge soll ein Auto, Diesel und die Videokameras mit den Filmen gestohlen haben. Neben vielen Party- und Touristensouvenirs behauptet er, die Szenen mit der älteren Frau und dem Mädchen darauf gesehen zu haben.

«Er guckte in die Kamera rein»

Laut der Zeugenbeschreibung lag eine Frau, die zwischen 70 und 80 Jahre alt war, gefesselt auf dem Bett und schrie den maskierten Mann an. Er hat sie dann ausgepeitscht. Der Zeuge behauptet, gesehen zu haben, wie der Mann ein Kondom abnahm und das Geräusch der Toilettenspülung zu hören war.

Kurz vor Ende des Films habe der Mann auf dem Bett gesessen und seine Maske abgezogen. «Man konnte ihn erkennen, er guckte in die Kamera rein», sagte der Zeuge mit Blick auf den Angeklagten. In dem Video habe er dem Opfer dann ein Kissen auf den Kopf gedrückt und der Film sei abgebrochen.

Auf dem zweiten Video soll das an einen Pfahl gefesselte Mädchen zu B. gesagt haben: «Hi Christian, du weißt, was das hier ist. Das ist eine Vergewaltigung.» Die Kameras will der Zeuge später verkauft haben. Wo die Videos geblieben sind, könne er nicht mehr sagen. Er will die Videos aber in Ausschnitten einem Bekannten gezeigt haben. Auch der 68-Jährige sagte vor Gericht, er habe den Angeklagten in beiden Fällen erkannt.

dpa