Im Vergewaltigungsprozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Mann ist ein Zeugenvideo abgespielt worden. Der frühere Bekannte berichtet darin, dass Christian B. damals komisch gewirkt habe.
Zeuge über Christian B.: Er wirkte damals nicht ganz koscher

In dem Vergewaltigungsprozess gegen den auch im Fall Maddie mordverdächtigen Christian B. wurde ein Bekannter aus der gemeinsamen Zeit in Portugal als Zeuge gehört. Ein zentraler Punkt der Befragung betraf den Transport einiger Taschen für B., nachdem er wegen eines Dieseldiebstahls an der Algarve festgenommen worden war. Die Aussage wurde im Landgericht Braunschweig über ein Video wiedergegeben, da der 56-jährige Mann mittlerweile in Kambodscha lebt.
Zu Beginn der 2000er-Jahre sei es eine Zweckbekanntschaft unter Deutschen für gegenseitige Gefälligkeiten gewesen, berichtete der Zeuge. In den Taschen aus B.s Haus habe er CDs gesehen, die teils mit pornografischen Titeln beschriftet waren, sagte er. Einige dieser CDs, deren Beschriftung auf heftigen Inhalt schließen ließ, warf er nach eigenen Angaben auf dem Weg zu dem Bekannten weg. Er habe nicht gewollt, dass Kinder oder Jugendliche in dem Haus diese Dinge sehen, begründete er. Vieles erzählte der Zeuge «unter Vorbehalt», weil die Erinnerung nach so langer Zeit schwierig sei.
Fall-Maddie nicht Teil der aktuellen Verhandlungen
Christian B. steht in dem Prozess wegen Vergewaltigung in drei Fällen und zwei Fällen von Kindesmissbrauch in Portugal vor Gericht. Die Medien verfolgen das Verfahren aufmerksam, da der vorbestrafte Sexualverbrecher im Zusammenhang mit dem Verschwinden der dreijährigen Madeleine McCann im Jahr 2007 unter Mordverdacht steht. Die aktuellen Ermittlungen in diesem Fall sind jedoch nicht Teil des aktuellen Verfahrens. Die Verteidigung des 47-Jährigen hat zu Beginn des Prozesses klar gemacht, dass sie glaubt, dass ihr Mandant von allen Anklagepunkten freigesprochen wird.
Das Gericht stellte fest, dass der Zeuge, der in der Befragung aufgezeichnet wurde, nicht als Hauptbelastungszeuge für den Fall angesehen wird. Er sollte jedoch Informationen über den damaligen Lebensstil und den Wohnort des Angeklagten preisgeben. Der 56-Jährige berichtete, dass er B. damals einige Male getroffen habe. Er fand das Haus in einem vernachlässigten Zustand vor. Es schien nicht zusammenzupassen, dass B. oft ein Sakko trug und einen Jaguar fuhr. B. erzählte ihm von kleinen Einbruchstouren, weshalb er den Kontakt so minimal wie möglich halten wollte. B. machte einen seltsamen und nicht ganz vertrauenswürdigen Eindruck.
Bislang sind Verhandlungstage bis in den Juni für den Prozess geplant. Die Verteidigung ist jedoch überzeugt, dass dies nicht ausreichen wird für das umfangreiche Verfahren.








