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Corona: Auskunftspflicht über Impfung kommt!

Die Regierung plant, dass Arbeitgeber über den Impfstatus ihrer Mitarbeiter informiert werden müssen.

Foto: Depositphotos

Die Regierung plant, dass Arbeitgeber über den Impfstatus ihrer Mitarbeiter informiert werden müssen.

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Bei bestimmten Berufsgruppen soll der Arbeitgeber künftig den Corona-Impfstatus abfragen dürfen. Darauf verständigten sich Union und SPD. Es wird aber vorerst keine generelle Auskunftspflicht geben.

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„Pflegebeschäftigte, Lehrer oder Erzieher müssen sich aber darauf einstellen, dass sie ihrem Arbeitgeber künftig Rechenschaft abzulegen haben, ob sie geimpft sind oder eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus überstanden haben“, berichtet die „Ärzte Zeitung“.

Die Koalition verständigte sich am Donnerstagabend auf eine entsprechende Neuregelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der Bundestag muss dem aber noch zustimmen.

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Der „Ärzte Zeitung“ liegt ein Entwurf für einen Änderungsantrag von Union und SPD vor, dort heißt es: „Der Arbeitgeber kann, wenn und soweit dies zur Verhinderung Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich, vom Beschäftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) verlangen. Die Daten sind direkt beim Beschäftigten zu erheben.“ Eine Impfpflicht soll mit der überarbeiteten Regelung nicht verbunden sein. Die „Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz“ bleibe unberührt, heißt es im Entwurf, berichtet das „Ärzte Blatt“.

Die Regelung soll etwa für Pflegeeinrichtungen, Kitas oder Schulen gelten. Dort könne es „im Interesse des Infektionsschutzes“ nötig sein, Beschäftigte hinsichtlich ihres Corona-Impf- und Serostatus „unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen“, sieht der Entwurf vor.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erläuterte im „Deutschlandfunk“ am Freitag, es sei wichtig, die Abfrage des Corona-Impfstatus in „sensiblen“ Arbeitsbereichen zu regeln und so sehr junge Menschen in Kitas und Schulen oder ältere, besonders verwundbare Menschen in der Pflege zu schützen.

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Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar, wies daraufhin, dass die geplante Regelung zeitlich begrenzt gelten solle – und zwar für die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Diese gilt bis Ende November 2021.

Die Bundesregierung stellt klar:

„Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig. Die Behauptung, es werde eine Impfflicht geben, ist falsch. Es wird jedoch eine starke Impfempfehlung ausgesprochen, um sich nicht nur selbst, sondern die Gemeinschaft zu schützen. Fragen und Antworten zur Corona-Impfung finden Sie hier.“

Quelle: Ärzte Zeitung

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