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Wer dieses Tchibo-Produkt besitzt, macht sich strafbar!

Das Bundeskriminalamt (BKA) stuft den „Klopfmassage-Stab“ von Tchibo als Waffe ein. Dabei sollte der Stab nur der Massage dienen.

Foto: Depositphotos/Unsplash

Das Bundeskriminalamt (BKA) stuft den „Klopfmassage-Stab“ von Tchibo als Waffe ein. Dabei sollte der Stab nur der Massage dienen.

Der Besitz dieses Massagestabes ist strafbar, warnt das  Bundeskriminalamt (BKA). Der Hersteller hat das Gerät für die ganz harmlose Massage konzipiert und es sollte der „Steigerung des Wohlbefindens im Alltag dienen“. Federnde Schläge auf Triggerpunkte sollten eigentlich der Entspannung der Schulter- und Rückenmuskulatur dienen.  

Der Stab mit einer Gesamtlänge von 34 Zentimetern, verfügt über einen elf Zentimeter langen Griff mit einer Handschlaufe. Dem Griff schließt sich eine rund 19 cm lange Stahlfeder an. Am anderen Ende befindet sich der für Massagen vorgesehene Ball. Dieser besteht aus einer mit Kunststoff ummantelten Stahlkugel. Das ganze Massagegerät wiegt knapp 200 Gramm. Das Gerät erinnert an einen mittelalterlichen Morgenstern.

Laut Produktbeschreibung wurde das Gerät exklusiv für Tchibo produziert und ist für den häuslichen Gebrauch bestimmt. Allerdings besteht bei unsachgemäßer Verwendung des Massagestabes ein erhebliches Verletzungsrisiko. „Der Nutzer sollte mit dem Stab nicht zu schlagen“, warnt sogar der Hersteller.

Das BKA ordnet das Gerät unter anderem als Waffe ein, da es die „Angriffs- und Abwehrfähigkeit beseitigen oder herabsetzen kann“. Das Gerät erinnere an einen Totschläger. Damit wäre der Besitz verboten. Das Gerät kann bei Tchibo zurückgegeben werden.

Tchibo entging nur einer Strafe, da das Produkt schnell aus dem Handel genommen wurde. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein, berichtet n-tv. Der Kaffeeröster hatte den Massagestab vom 18. bis zum 27. Dezember 2019 in Deutschland angeboten.

Bild: BKA

nf24