Ein Fahrzeug mit wiederkehrenden Warnblinkern wird kontrolliert. Fahrer ohne Führerschein, Beifahrer mit Fahrverbot. Festnahme des Abholers wegen Haftbefehl.
Autobahn A5: Warnblinker führt zu Festnahmen
Freiburg (ost)
Am Sonntagabend, den 17.11.2024, gegen 20.40 Uhr, bemerkte eine Streifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei Freiburg auf der BAB A5, zwischen den Anschlussstellen Freiburg-Nord und Freiburg-Mitte ein Fahrzeug, das regelmäßig und scheinbar ohne erkennbaren Grund die Warnblinkanlage einschaltete.
Bei der folgenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer seinen Führerschein abgeben musste.
Eine Überprüfung des Beifahrers, der die Fahrt fortsetzen wollte, ergab, dass er ein bestehendes Fahrverbot hatte.
Nachdem den beiden Männern die Weiterfahrt untersagt wurde und sie ihr Auto auf einem Autobahnparkplatz abstellen mussten, wurden sie von der Streifenwagenbesatzung zur Dienststelle gebracht, um von einem Bekannten abgeholt zu werden.
Als dieser schließlich ankam, um die beiden Gestrandeten nach Hause zu bringen, stellte sich heraus, dass er zur Festnahme ausgeschrieben war.
Quelle: Presseportal