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Bietigheim-Bissingen: Testkäufe im Jugendschutz

Bei Testkäufen in Bietigheim-Bissingen und Tamm wurden verbotene Vapes und Zigaretten entdeckt. Ermittlungen wegen steuerrechtlicher Verstöße eingeleitet.

Foto: Depositphotos

Ludwigsburg (ost)

Insgesamt wurden am Dienstagnachmittag (19.05.2026) bei einer Testkaufaktion der Stadt und des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen 14 Verkaufsstellen für Alkohol und Nikotinprodukte wie Gaststätten und Einkaufsmärkte überprüft. Lediglich in einer Tankstelle und einem Lebensmittelmarkt wurden den beiden 16-jährigen Auszubildenden der Stadt Bietigheim-Bissingen, die die Testkäufe durchführten, Einweg-E-Zigaretten (sogenannte „Vapes“) verkauft. Die im Supermarkt verkaufte Vape war eine Einmal-E-Zigarette mit 12.000 Zügen, die in der gesamten EU nicht erlaubt ist, da sie das zulässige Füllvolumen von 2 ml überschreitet.

Nachdem die Beamten das Geschäft genauer inspizierten, entdeckten sie weitere verbotene Vapes sowie mehr als ein Dutzend Stangen herkömmlicher Zigaretten ohne Steuerbanderole. Da der Verdacht auf steuerrechtliche Verstöße besteht, werden die weiteren Ermittlungen vom zuständigen Hauptzollamt durchgeführt.

Die beiden betroffenen Verkaufsstellen müssen mit Bußgeldverfahren rechnen, da sie Waren an Personen unter 18 Jahren abgegeben haben.

Weitere Informationen zum Jugendschutz finden Sie online auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/94070/308331c38b8d46d7150987f80d4306c8/jugendschutz-verstaendlich-erklaert-broschuere-data.pdf

Quelle: Presseportal

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