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Heilbronn: Nacherhobener sechsstelliger Eurobetrag durch Zollprüfung

Ein Unternehmen muss 921.000 Euro Einfuhrabgaben nachzahlen. Fehler bei der Einfuhrabfertigung von Kfz-Teilen führten zu Bußgeldverfahren und Verdacht der Steuerverkürzung.

Symbolbild: Außenprüfung Quelle: Zoll / BWZ
Foto: Presseportal.de

Heilbronn (ost)

Ein Unternehmen muss 921.000 Euro an Einfuhrabgaben nachzahlen, da es Kfz-Teile importiert hat. Zwei Beamtinnen vom Prüfungsdienst des Hauptzollamts Heilbronn haben die zoll- und einfuhrumsatzsteuerpflichtigen Vorgänge des Unternehmens überprüft und im Rahmen einer Außenprüfung einer detaillierten nachträglichen Prüfung unterzogen.

Aufgrund fortgesetzt unzutreffender Angaben des Unternehmens bei der Einfuhrabfertigung von Kraftfahrzeugteilen aus Kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff (Carbon) über einen mehrjährigen Zeitraum hat das Unternehmen den in Rede stehenden Betrag an Zoll zu wenig gezahlt.

Da zollseitig frühzeitig ein Gutachten zur korrekten Tarifierung der Teile aus Carbon erstellt wurde und das Unternehmen dieses nicht berücksichtigt hat, wurde ein Bußgeldverfahren wegen des Verdachts der Aufsichtspflichtverletzung in Verbindung mit dem Verdacht der leichtfertigen Steuerverkürzung eingeleitet.

Zusatzinformation:

Die Prüfungsdienste der Hauptzollämter sollen sicherstellen, dass die Wirtschaftsbeteiligten rechtlich gleich behandelt werden. Ob Einfuhrabgaben wie Zölle rechtens und in der richtigen Höhe festgesetzt wurden, ist eine der Hauptaufgaben der Beschäftigten der Zollverwaltung, die Unternehmen prüfen. Solche Prüfungen werden durchgeführt, um nachträglich zu überprüfen, ob steuerlich alles korrekt abgelaufen ist, auch wenn die Vorgänge bereits abgeschlossen sind. Bei solchen Prüfungen wird sowohl im Interesse als auch zum Nachteil der Beteiligten geprüft. Oft werden – wie im vorliegenden Fall – Fehler oder Unregelmäßigkeiten festgestellt, die zu einer Nachzahlung oder Erstattung von Steuern oder sogar zu rechtlichen Konsequenzen führen können.

Quelle: Presseportal

nf24