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Tegernsee: Sexuelle Belästigung in Regionalbahn – Tatverdächtiger identifiziert

Tatverdächtiger dank Videoauswertung ermittelt. Bundespolizei sucht Geschädigte. Personenbeschreibungen veröffentlicht.

Symbolbild
Foto: Presseportal.de

München / Holzkirchen (ost)

Anfang Februar ereigneten sich in einer Regionalbahn in Richtung Tegernsee mehrere exhibitionistische Vorfälle. Dank Videoaufzeichnungen und einer aufmerksamen Beamtin konnte der Täter identifiziert werden. Die Bundespolizei sucht nun nach weiteren Opfern.

Am Samstag, dem 7. Februar 2026, gegen 15:40 Uhr, stieg ein Mann am Münchner Hauptbahnhof in eine Regionalbahn in Richtung Tegernsee. Noch vor Abfahrt des Zuges führte er sexuelle Handlungen an seinem entblößten Glied durch und richtete sie gezielt auf eine 53-jährige Reisende aus Niederbayern. Zwei Tage später erstattete das Opfer Anzeige bei der Bundespolizei. Kurz darauf wurden Videoaufnahmen vom Bahnsteig und aus dem Zug gesichert. Bei der Auswertung konnte ein zunächst unbekannter Täter identifiziert werden.

Am 21. März 2026 erkannte eine Bundespolizistin den Mann bei einer Streife am Münchner Hauptbahnhof wieder. Es handelt sich um einen 28-jährigen spanischen Staatsbürger mit Wohnsitz in München. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Beschuldigte seine Handlungen auch während der Zugfahrt fortsetzte. Er richtete sie anscheinend auf Höhe Holzkirchen an mindestens zwei weitere, bisher unbekannte Frauen. Der Mann verließ schließlich gegen 16:40 Uhr den Zug am Bahnhof Warngau.

Beschreibung der bisher unbekannten Opfer: 2. Opfer: weiblich, etwa 20-30 Jahre alt, schwarze Haare (zum Dutt gebunden), dunkler Parka mit Fellkragen, hellgraues Stirnband, schwarze Tasche, hellgraue Jeans 3. Opfer: weiblich, etwa 16-25 Jahre alt, dunkelblonde bis hellbraune Haare, schwarze Hose, dunkle Jacke mit weißem Kragen, beige Handtasche

Die Bundespolizei bittet die beiden Frauen sowie mögliche weitere Zeuginnen und Zeugen, sich unter der Telefonnummer 089 5155500 zu melden.

Gleichzeitig weist die Bundespolizei darauf hin, dass bei solchen Straftaten gute Chancen auf Aufklärung bestehen – insbesondere, wenn sie zeitnah gemeldet werden. Vorhandene Videoaufzeichnungen können dabei entscheidend sein, unterliegen jedoch begrenzten Speicherfristen.

Quelle: Presseportal

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