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Anklage wegen Agententätigkeit und Mordversuch erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen Ali S. und Tawab M. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und versuchter Beteiligung an einem Tötungsdelikt erhoben.

Foto: Depositphotos

Karlsruhe (ost)

Am 7. Mai 2026 hat die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen den dänischen Staatsangehörigen Ali S. und den afghanischen Staatsangehörigen Tawab M. erhoben.

Der Beschuldigte Ali S. steht im Verdacht der Spionage (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB), der Spionage zu Sabotagezwecken (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StGB) sowie des versuchten Beitrags zu Mord und schwerer Brandstiftung (§ 30 Abs. 2 i.V.m. § 211 Abs. 2, § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Dem Beschuldigten Tawab M. wird versuchte Beteiligung an einem Mord (§ 30 Abs. 2 i.V.m. § 211 Abs. 1 StGB) vorgeworfen.

In der Anklageschrift, die nun zugestellt wurde, wird im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der in Dänemark lebende Ali S. arbeitet für den Geheimdienst der iranischen Revolutionsgarden und hat enge Verbindungen zu deren Spezialeinheit Quds-Kräfte. Zu Beginn des Jahres 2025 erhielt er den Auftrag, Informationen über den amtierenden Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland sowie den Vorsitzenden des Vereins Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V. zu sammeln. Außerdem sollte er zwei jüdische Lebensmittelhändler in Berlin ausspionieren. Dies alles diente der Vorbereitung von Mord- und Brandanschlägen in Deutschland. Gemäß dem Auftrag erkundete Ali S. im Frühjahr 2025 verschiedene Orte in Berlin. Außerdem suchte er nach Komplizen für zukünftige Anschläge. Spätestens im Mai 2025 nahm er Kontakt zu Tawab M. auf. Dieser erklärte sich bereit, einer unbekannten Person eine Waffe zu besorgen und ihn zu einem Mordanschlag auf den Vorsitzenden des Vereins Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V. zu veranlassen.

Ali S. und Tawab M. wurden am 26. Juni 2025 bzw. am 5. November 2025 in Dänemark festgenommen und befinden sich seit ihrer Überstellung in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 44 vom 1. Juli 2025, Nr. 46 vom 15. Juli 2025, Nr. 68 vom 5. November 2025 und Nr. 84 vom 29. Dezember 2025).

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Hamburg für 2022/2023

Die Mordraten in der Region Hamburg stiegen zwischen 2022 und 2023 deutlich an. Im Jahr 2022 wurden 35 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 bereits 74 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 36 im Jahr 2022 auf 67 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 36 im Jahr 2022 auf 86 im Jahr 2023. Davon waren 31 männliche und 5 weibliche Verdächtige im Jahr 2022, während es 80 männliche und 6 weibliche Verdächtige im Jahr 2023 gab. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg von 18 im Jahr 2022 auf 41 im Jahr 2023. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl von Mordfällen in Deutschland mit 470 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 35 74
Anzahl der aufgeklärten Fälle 36 67
Anzahl der Verdächtigen 36 86
Anzahl der männlichen Verdächtigen 31 80
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 5 6
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 18 41

Quelle: Bundeskriminalamt

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