Razzia in 11 Wohn- und Geschäftsräumen im Rhein-Main-Gebiet mit 300 Einsatzkräften, Vermögensarrest und Arbeitnehmer ohne Aufenthaltstitel entdeckt.
Frankfurt am Main: Schwarzarbeit im E-Commerce aufgedeckt
Frankfurt am Main (ost)
Geplante illegale Arbeit mit Ausbeutung im Bereich E-Commerce- 11 Wohn- und Geschäftsräume im Rhein-Main-Gebiet durchsucht
Frankfurt am Main
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main führt heute im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nach umfangreichen Ermittlungen Durchsuchungen von 11 Wohn- und Geschäftsräumen sowie Lagerhallen im Rhein-Main-Gebiet durch. Etwa 300 Einsatzkräfte sind an den Maßnahmen beteiligt. Dabei wurde ein Vermögensarrest durchgeführt, bei dem Bargeld sichergestellt und Konten gepfändet wurden. Zudem wurden zahlreiche Beweismittel, darunter mehr als 25 Mobiltelefone, beschlagnahmt. An zwei Arbeitsstätten wurden Arbeitnehmer ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung festgestellt. Die Durchsuchungen finden in Frankfurt am Main, Mainz, Wiesbaden, Kelsterbach, Hochheim am Main, Saarbrücken und Großostheim statt.
Die Ermittlungen richten sich gegen drei Personen (zwei Männer und eine Frau) im Alter von 34 bis 45 Jahren, die als Verantwortliche zweier Unternehmen im Bereich E-Commerce von Elektronikprodukten und Zubehör sowie den damit verbundenen Reparaturen und Dienstleistungen tätig sind.
Es besteht der Verdacht des Einschleusens von Ausländern, der Arbeitsausbeutung, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen, der Steuerhinterziehung sowie der Beihilfe zu den genannten Straftaten.
Die Beschuldigten setzten seit mindestens November 2025 eine Vielzahl von Arbeitnehmern aus China ein, die nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet wurden und teilweise nicht über die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung verfügten, um ihre Aufgaben auszuführen. Vorangegangen den Ermittlungen waren Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, bei denen in den Lagerhallen des Unternehmens 63 Arbeitnehmer angetroffen wurden, von denen 29 nicht über die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung verfügten, um im Bundesgebiet zu arbeiten. Neben den Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht wurden in den Lagerhallen auch unzureichende Arbeits- und Unterbringungsbedingungen (wie niedrige Temperaturen am Arbeitsplatz, verschmutzte Unterkünfte und unhygienische Sanitäranlagen) festgestellt.
Zur vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten wurde durch das Gericht ein Vermögensarrest in Höhe von insgesamt rund 43.000 Euro im Vermögen des Unternehmens der Beschuldigten angeordnet, der im Rahmen der Maßnahmen durch Pfändungen vollstreckt werden soll.
Neben dem Hauptzollamt Frankfurt am Main sind Einsatzkräfte von acht weiteren Hauptzollämtern, Staatsanwälten sowie Kräften der Landespolizei aus Hessen und Bayern sowie des THW an den Maßnahmen beteiligt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.
Quelle: Presseportal








