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Stettin: Haftbefehle vollstreckt

Die Bundespolizei vollstreckte am Wochenende drei Haftbefehle, darunter eine Geldstrafe und Ausweisung.

Foto: Depositphotos

Pasewalk / Löcknitz / Pomellen (ost)

Die Zugfahrt des 76-jährigen polnischen Staatsbürgers mit dem RE5360 von Szczecin nach Pasewalk endete am Haltepunkt Löcknitz. Eine Zugstreife der Bundespolizei überprüfte die Person und stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg eine Fahndung zur Strafvollstreckung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund von Alkoholkonsum veranlasst hatte. Der Pole musste eine Geldstrafe von 300,00 Euro sowie Kosten in Höhe von 942,24 Euro zahlen oder alternativ eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verbüßen. Zusätzlich liegt eine Fahndungsnotiz der ALA Hamburg zur Ausweisung/Abschiebung/Zurückschiebung vor. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Zahlung der Geldstrafe von 300,00 EUR wurde die Person aufgrund des bestehenden Einreiseverbots über den GÜG Linken nach Polen zurückgeschickt.

Eine 42-jährige Bulgarin wurde als Mitfahrerin in einem PKW am ehemaligen GÜG Pomellen/ BAB 11 kontrolliert. Die Überprüfung der Person ergab eine Fahndung der Staatsanwaltschaft Berlin zur Festnahme – Untersuchungshaftbefehl wegen des Verbrechens des Räuberischen Diebstahls. Die Person wurde festgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Gefangenensammelstelle in Berlin gebracht.

Ein weiterer polnischer Staatsbürger wurde als Mitfahrer in einem polnischen Reisebus in Richtung Berlin auf der BAB 11 am Grenzübergang Pomellen entdeckt. Die Überprüfung des 31-jährigen ergab eine Fahndung zur Festnahme/Vorführhaftbefehl wegen Nichterscheinens zur Hauptverhandlung durch die Staatsanwaltschaft Eberswalde. Nach der Vorführung am zuständigen Amtsgericht Eberswalde wurde die Person auf richterliche Anordnung wieder freigelassen.

Quelle: Presseportal

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