Die Bundesanwaltschaft hat zwei deutsche Staatsangehörige wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit festnehmen lassen. Wohnräume und Arbeitsplätze werden durchsucht, weitere Maßnahmen betreffen zehn Zeugen.
Baden-Württemberg: Zwei Festnahmen wegen Agententätigkeit

Karlsruhe (ost)
Am heutigen Tag (20. Mai 2026) hat die Bundesanwaltschaft aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2026 in München die deutschen Staatsbürger
Xuejun C. und
Hua S.
durch Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts festnehmen lassen. Des Weiteren werden momentan die Wohnungen und Arbeitsstätten der Beschuldigten in München durchsucht. Weitere Maßnahmen betreffen insgesamt zehn nicht tatverdächtige Personen, die als Zeugen in Frage kommen. Diese Maßnahmen finden in Baden-Württemberg (Landkreis Konstanz und Stuttgart), Bayern (Landkreis Erding, München und Landkreis München), Berlin, Brandenburg (Landkreis Dahme-Spreewald), Niedersachsen (Landkreise Harburg, Lüneburg und Peine) und Nordrhein-Westfalen (Aachen und Rheine) statt.
Die Beschuldigten stehen unter dem dringenden Verdacht, für einen ausländischen Geheimdienst tätig zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Vorwurf gemacht:
Die Eheleute Xuejun C. und Hua S. arbeiten für einen chinesischen Geheimdienst. Um an wissenschaftliche Informationen über militärisch nutzbare Hochtechnologie zu gelangen, knüpften sie Kontakte zu zahlreichen Wissenschaftlern an deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen, insbesondere zu Lehrstuhlinhabern für Luft- und Raumfahrttechnik, Informatik oder Künstliche Intelligenz. Gegenüber diesen Personen gaben sich die Beschuldigten teilweise als Übersetzer oder Mitarbeiter eines Automobilherstellers aus. Einige Wissenschaftler wurden unter dem Vorwand, in China Vorträge vor einem zivilen Publikum zu halten, gegen Honorar ins Land gelockt. Tatsächlich wurden diese Vorträge jedoch vor Mitarbeitern staatlicher Rüstungsunternehmen gehalten.
Die Beschuldigten werden heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle vorlesen und über die Anordnung von Untersuchungshaft entscheiden wird.
Die Ermittlungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz durchgeführt. Das Bayerische Landeskriminalamt ist mit den polizeilichen Untersuchungen beauftragt worden.
Quelle: Presseportal







