Das Hauptzollamt Osnabrück leitet 13 Strafverfahren ein, darunter illegaler Aufenthalt und Urkundenfälschung, sowie Verstöße gegen Mindestlohn und Sozialleistungsbetrug.
Nordhorn: Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit in der Baubranche
Osnabrück (ost)
Am 16. Juni 2025 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Osnabrück im Rahmen einer landesweiten Schwerpunktprüfung die Baubranche ins Visier genommen. Das Ziel der Kontrollen auf den Baustellen war die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Betrug.
50 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Osnabrück waren in den Regionen Osnabrück, Emsland, Nordhorn, Vechta und Diepholz unterwegs und haben 156 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Allerdings hatten zwölf der angetroffenen ausländischen Arbeitnehmer keine gültige Arbeitserlaubnis. Gegen diese Personen wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die zuständige Ausländerbehörde wird über weitere aufenthaltsrechtliche Maßnahmen entscheiden. Darüber hinaus wurde ein weiteres Strafverfahren gegen einen Arbeitnehmer wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet. Die Ermittler stellten vorläufig fest, dass weitere 39 Fälle weitere Untersuchungen erfordern.
In drei Fällen besteht der konkrete Verdacht, dass die Unternehmen den vorgeschriebenen Mindestlohn nicht zahlen. In zwei Fällen wird vom Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs ermittelt. Darüber hinaus besteht der Verdacht in 26 Fällen, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde, und in acht Fällen, dass Ausländer ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung beschäftigt wurden.
Weitere Prüf- und Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere bei den Arbeitgebern, werden durchgeführt, um die Rechtsverstöße zu überprüfen und zu bestrafen. Nach den Prüfungen folgen in der Regel umfangreiche Nachermittlungen, bei denen die vor Ort gesammelten Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen überprüft werden. Das Hauptzollamt Osnabrück arbeitet eng mit anderen Behörden (z.B. dem Finanzamt oder den Rentenversicherungsträgern) zusammen. Sanktionen gegen die Unternehmen erfolgen daher in der Regel deutlich später nach den Prüfungen. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen hat die Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Baubranche beim Zoll einen besonderen Stellenwert.
Zusätzliche Information:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen durch, basierend auf einem risikoorientierten Prüfungsansatz. Diese koordinierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Verringerung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Bestrafung von Verstößen bei.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück
Quelle: Presseportal